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Der Streit um die Frage, ob Ex- Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) im Herbst 2010 rund 780 Millionen Euro zu viel für den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF bezahlt hat, verschärft sich.

Stuttgart - Der Streit um die Frage, ob Ex- Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) im Herbst 2010 rund 780 Millionen Euro zu viel für den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF bezahlt hat, verschärft sich. „Herr Mappus bleibt unverbesserlich. Er ist schlecht beraten, den Gutachter derart massiv anzugreifen“, sagte der Grünen-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss, Hans-Ulrich Sckerl den Stuttgarter Nachrichten.

Er reagierte damit auf die Kritik von Mappus an Manfred Ballwieser, Gutachter der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Mappus hatte Ballwieser im Interview mit den StN vorgeworfen, der habe in seinem Gutachten zur Entstehung des Kaufpreises „eine Reihe von Fakten einfach ignoriert“, die Testierungen des Aktienpreises durch Wirtschaftsprüfer auf 40 Euro pro Stück „nicht mal erwähnt“ und sein Berechnungsmodell lebe „von willkürlichen Annahmen“.

Nähere Details aus dem Gutachten dürfe man nicht preisgeben

Aus Sicht von Sckerl entsprechen die Vorwürfe nicht der Wahrheit. Ballwieser habe in seiner Expertise alle „bisherigen Gutachten“ aus dem EnBW-Untersuchungsausschuss gewürdigt und sich mit der Materie „sehr intensiv auseinandergesetzt“, so Sckerl. „Der Vorwurf von Herrn Mappus, wonach Herr Ballwieser nur eine verkürzte Berechnungsmethode vorgenommen hat, ist nicht zutreffend.“ Das betonte auch Sascha Binde, SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss. Nähere Details aus dem Gutachten dürfe man nicht preisgeben, da es von der Staatsanwaltschaft „geheim“ eingestuft ist.

FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat derweil weitere Aufklärung zum EnBW-Deal gefordert. „Ich würde es begrüßen, dass sowohl Gleiss Lutz als auch Morgan Stanley ihre Zahlen erklären“, sagte er der „Pforzheimer Zeitung“. Die Kanzlei und die Bank hatten Mappus im Herbst 2010 beim Geheimdeal beraten; die Kanzlei billigte, das Geschäft ohne Landtagsbeteiligung umzusetzen, was später als verfassungswidrig verurteilt wurde. Dies mache deutlich, „was die Arbeit von Gleiss Lutz wert ist. Offenbar sind die nicht fähig, einen Mandanten seriös zu beraten“, sagte Rülke.