Der ehemalige baden-württembergische Regierungschef Stefan Mappus fordert die Löschung der zufällig aufbewahrten Sicherungskopien, das Land verlangt Zugriff auf die Daten. Eine kniffelige Angelegenheit. Foto: dpa

Der ehemalige baden-württembergische Regierungschef Stefan Mappus fordert die Löschung der zufällig aufbewahrten Sicherungskopien, das Land verlangt Zugriff auf die Daten. Eine kniffelige Angelegenheit.

Karlsruhe - Im Verfahren um Sicherheitskopien von Mails des ehemaligen Regierungschefs Stefan Mappus (CDU) betritt das Verwaltungsgericht Karlsruhe weitgehend Neuland. Es muss unter anderem die Frage klären, ob der Datenschutz auch für dienstliche Mails eines Regierungspräsidenten gilt und ob gelöschte Mails, die zufällig als Kopie aufgehoben wurden, eingesehen werden dürfen.

„Das sind komplizierte Rechtsfragen. Da gibt es so gut wie keine höchstrichterliche Entscheidung“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Gerstner-Heck bei der Verhandlung am Montag. Eine Entscheidung wird an diesem Freitag erwartet. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass das Verfahren in die nächsten Instanzen gehen wird.

Die Sicherungskopien waren im Herbst 2010 gezogen worden, um einen Fehler im Computer von Mappus zu finden. Danach waren sie vergessen worden und im Streit um den EnBW-Deal wieder aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mails bei einer Durchsuchung mitgenommen und ausgewertet. Dabei war der Schriftverkehr zum umstrittenen Rückkauf des Energieversorgers EnBW an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet worden. Auch die Mails im Zusammenhang mit dem brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten werteten die Ermittler aus.

Mappus forderte die Löschung der Daten

Als das Staatsministerium im Untersuchungsausschuss von dem Inhalt der Mails erfuhr, verlangte sie die Herausgabe der Sicherungskopie. Mappus wiederum forderte die Löschung der Daten. Ein Angebot der Staatskanzlei, mit einem Notar die Mails zu sichten und die privaten Nachrichten zu löschen, lehnte er ab.

Seine Anwälte argumentieren, dass die Mails nur zum Zweck der Reparatur gesichert worden seien. Laut Datenschutzgesetz müssten die Mails - insbesondere die als gelöscht markierten - auch gelöscht werden. Zudem sei der Inhalt der Mails auch durch das Telekommunikationsgesetz gesichert. Und nicht zuletzt gebe es keine Verpflichtung für den Ministerpräsidenten, seine Mails zu archivieren.

Dem hält die Staatskanzlei entgegen, dass Mails, die relevant für politische Entscheidungen sind, selbstverständlich in die Akten gehören. Da zurzeit ein Verfahren zum Kaufpreis der EnBW-Aktien läuft, seien alle Unterlagen wichtig, die etwas über das Zustandekommen des Geschäfts aussagen. Mappus habe es versäumt, diese Mails zu archivieren. Dies könne nun nachgeholt werden.

Dass die Mails bereits dem Untersuchungsausschuss vorliegen, nutzt der Staatsanwaltschaft nach eigenem Bekunden nichts, da sie damit der Geheimhaltung unterliegen. Um sie etwa bei einem denkbaren Verfahren gegen die Berater von Mappus beim EnBW-Deal einsetzen zu können, müssten sie offiziell freigegeben werden.