Zweieinhalb Jahre lang hat der Landtag den EnBW-Aktiendeal untersucht Foto: dpa

Das Geschäft war richtig, aber nicht so: Auf diesen Nenner bringt der Landtag den Kauf der EnBW-Aktien. Beim Preis liegen die Positionen aber weit ausein- ander. Und dann haben die Abgeordneten noch ein paar Anmerkungen.

Das Geschäft war richtig, aber nicht so: Auf diesen Nenner bringt der Landtag den Kauf der EnBW-Aktien. Beim Preis liegen die Positionen aber weit ausein- ander. Und dann haben die Abgeordneten noch ein paar Anmerkungen.

Stuttgart - Trotz vieler Gemeinsamkeiten bei der Bewertung der EnBW-Aktiendeals vom Dezember 2010 haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die Schlussberatung zu einer gegenseitigen politischen Abrechnung genutzt. Während Grün-Rot bei CDU und FDP Schuldbewusstsein vermisst, unterstellte die Opposition der Regierungskoalition, die Aufarbeitung teilweise als Kampfinstrument zu nutzen.

CDU-Obmann Alexander Throm rügte zwar noch einmal die selbstherrliche Art, mit der der damalige Regierungschef Stefan Mappus das (letztlich verfassungswidrige) Geschäft durchpeitschte. Er äußerte aber auch den Eindruck, dass mancher Abgeordnete an einem „persönlichen Trauma“ wegen Mappus leide und sich deshalb an diesem „Feindbild“ abarbeiten müsse.

Sein Grünen-Kollege Uli Sckerl wiederum sieht die CDU-Fraktion als Ganze in der „Verantwortung für die politischen Fehler“, die damals gemacht wurden. Dass die Demokratie ausgehebelt und ein Milliardendeal ohne Beteiligung des Parlaments gemacht werden konnte, liegt seiner Ansicht nach auch am „blinden Gehorsam der CDU“. Die Fraktion habe den Boden bereitet mit ihrer „ergebenen Begeisterung“.

Vor allem die Schiedsgerichtsklage des Landes vor der internationalen Handelskammer (ICC) gegen den französischen Staatskonzern EdF spaltet weiterhin den Landtag: Mit dem Verfahren versucht Grün-Rot, 834 Millionen Euro zurückzuholen, die Baden-Württemberg vermeintlich zu viel bezahlt hat.

Doch weder CDU noch FDP halten den Preis für zu hoch: Alle Gutachten, die dies behaupten, seien nicht plausibel, sagte CDU-Obmann Throm: „Wir können letztlich die Frage des Preises nicht klären.“ Deshalb müsse das Land die ICC-Klage wieder zurücknehmen. Das glaubt auch sein FDP-Kollege Andreas Glück, der sogar eine Wette anbietet, „dass die Schiedsklage den Bach runtergeht“. Es gebe keine Beweise dafür, dass das Land zu viel bezahlte.

Stutzig macht Throm allerdings die Tatsache, dass die Investmentbank Morgan Stanley, die den Deal damals abwickelte, bei der Bewertung der Aktien zunächst einen deutlich geringeren Preis kalkuliert hatte. In internen Unterlagen ist laut Ausschuss die Rede von 21,40 bis 38,30 Euro – während Mappus bei den Preisverhandlungen Ende November 39,90 Euro anbot.

„Die Bank muss das erklären“, sagte Throm. Für Sckerl sind diese Zahlen ein weiterer Beleg dafür, dass Mappus und sein Freund, der damalige Morgan-Stanley-Chef Dirk Notheis, das Aktiengeschäft unbedingt machen wollten – auch auf Kosten des Steuerzahlers.

Bei der Investmentbank rechtfertigt man sich damit, dass diese Zahlen aus der firmeninternen Datensammlung stammen – und mehrere Wochen älter seien als jene, die dann ab Ende November bei der abschließenden Bewertung des Aktienpreises zugrunde lagen. Die niedrigeren Zahlen seien also nicht das Ergebnis, sondern der Anfang, verlautet aus Kreisen der Bank.

Bei der Schiedsgerichtsklage werden diese Details mit Sicherheit noch eine Rolle spielen – und Grün-Rot denkt auch gar nicht daran, diese zurückzunehmen. Stattdessen fordert Sckerl von der Opposition: „Stellen Sie endlich Ihre Schmähkritik ein, wo wir dabei sind, die Forderungen des Landes zu realisieren.“

Zur Sprache kam dann noch, dass sich auch einige CDU-Abgeordnete offensichtlich an Mappus abgearbeitet haben, weil sie glaubten, diesem interne Unterlagen durchstechen zu müssen. „Die Parkplatznummer wird Ihnen ein Leben lang erhalten bleiben, das war ein Stück aus einem Revolverroman“, sagte Sckerl zum CDU-Abgeordnete Ulrich Müller. Dieser hatte am Rand der A 8 einen Regierungsbericht an Mappus übergeben. Als das bekannt wurde, trat er als Ausschusschef zurück. „Das war folgerichtig“, befand sein Nachfolger Klaus Herrmann.

Einigkeit demonstrierte der Landtag letztlich in der Feststellung, dass der Aktienkauf „im wohlverstandenen Landesinteresse“ gewesen sei. Begründet wird dies mit dem Einfluss wegen der Energiewende.

Landeswohl definiere sich einzig aus der Verfassung, befand SPD-Obmann Sascha Binder. Der Loyalität von Regierungsfraktionen zur Exekutive seien also Grenzen gesetzt. Gesetze und Artikel müssten allerdings nicht geändert werden, auch darüber war man sich einig.

Dass das Parlament bei einem so wichtigen Geschäft ausgehebelt werde, dürfe zwar nie wieder passieren. Aber dazu bedürfe es vor allem der Aufmerksamkeit der Abgeordneten selbst.