In diesem Haus ist Anfang Mai ein psychisch Kranker von der Polizei niedergeschossen worden. Foto: dpa

Nach dem Tod eines Reha-Patienten in Emmendingen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Polizist habe aus Notwehr geschossen.

Emmendingen - Vier Monate nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen psychisch Kranken im badischen Emmendingen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Beamte eingestellt. „Der Einsatz der Schusswaffe war in der konkreten Situation gerechtfertigt“, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag in Freiburg. Die Polizisten treffe keine Schuld am tragischen Tod des Patienten.

Der 61 Jahre alte Bewohner einer Reha-Einrichtung war am 4. Mai von drei Schüssen eines Polizisten getroffen worden und gestorben. Der Beamte hatte seinem Kollegen helfen wollen, als der Kranke sich mit dem Messer auf diesen zubewegte. „In dieser Situation machte der andere Beamte von der Dienstwaffe Gebrauch, um den lebensbedrohlichen Angriff auf den Kollegen abzuwehren“, so die Staatsanwaltschaft. Der Reha-Leiter hatte bezweifelt, dass die Schüsse gerechtfertigt waren.