Wer die kostbare Zeit der ersten Jahre mit seinem Nachwuchs genießen möchte, kann Elternzeit beantragen. Foto: Shutterstock/ Dusan Petkovic

Elternzeit gibt Paaren die wertvolle Gelegenheit, ihr Kind aktiv zu begleiten. Doch was sollte man wissen, um Familie und Beruf gut in Einklang zu bringen? Als gesetzlich geregeltes Recht unterstützt die Elternzeit eine familienfreundliche Lebensgestaltung.

Die Elternzeit ist ein gesetzliches Recht in Deutschland, das es Eltern ermöglicht, eine temporäre Pause von ihrer beruflichen Tätigkeit zu nehmen. Dadurch bleibt mehr Zeit, sich um die Pflege und Erziehung des Nachwuches zu kümmern. Familienbindung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen gefördert werden. Hier werden alle wichtigen Fragen rund um Elternzeit beantwortet.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist ein gesetzliches Recht in Deutschland, sich eine befristete Auszeit von der beruflichen Tätigkeit nehmen zu können. In der Regel ruht  der Arbeitsvertrag während der Elternzeit und der Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden.

Elternzeit beantragen: So geht’s

In Deutschland muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Seit dem 1. Mai 2025 ist gemäß IV. Bürokratieentlastungsgesetz die Textform (Paragraf 126b BGB) zulässig. Ein handschriftlich unterschriebener Brief ist nicht mehr erforderlich. Anträge per E‑Mail, Scan, Fax oder digitales Formular sind zulässig. 

Wichtig: Diese Erleichterung gilt nur für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind oder adoptiert werden. Für ältere Kinder bleibt weiterhin die Schriftform mit Unterschrift erforderlich.

Automatisierter Datenabruf: Geburtsurkunde digital übermittelt

Ab Mai 2025 können Eltern dem Standesamt gezielt zustimmen, ihre Geburtsdaten digital abrufen zu lassen – etwa für Elterngeld oder Kindergeld – ohne zusätzliche Urkunden per Post einzureichen. Eltern müssen keine Geburtsurkunde mehr separat ausdrucken oder postalisch versenden, wenn sie dem Datenabruf zugestimmt haben, denn die nötigen Daten werden direkt vom Amt übermittelt, etwa an Elterngeldstellen.

Die konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung der Länder beziehungsweise Kommunen. Manche Standesämter bieten Kombi‑Formulare an, andere setzen separate digitale Prozesse (online/E-Mail) ein

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Eltern haben in Deutschland pro Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit – und das bis zum Tag vor dem achten Geburtstag. Die Zeit kann flexibel in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate dürfen auch nach dem dritten Geburtstag genommen werden. Wichtig: Die Elternzeit muss rechtzeitig angemeldet werden, mindestens seiben Wochen vorher, bei späterer Elternzeit sogar 13 Wochen vorher.

Mutterschutz nach der Geburt

Die Mutterschutzzeit nach der Geburt (meist 8 Wochen) zählt mit zur maximalen Elternzeit von drei Jahren. Das heißt: Wenn die Mutter direkt im Anschluss in Elternzeit geht, hat sie insgesamt drei Jahre ab Geburt, wobei der Mutterschutz angerechnet wird. Wer keinen Mutterschutz hat – etwa der Vater oder Adoptiveltern – kann die vollen drei Jahre Elternzeit ab Geburt nutzen.

Wer bezahlt die Elternzeit?

Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. Stattdessen können Eltern Elterngeld beantragen. Das sind in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, maximal 1800 Euro im Monat. Auch wer nicht komplett aussteigt, sondern in Teilzeit arbeitet (bis 32 Stunden pro Woche), kann Elterngeld bekommen. So bleibt man flexibel – auch ohne komplette Jobpause.

Kann ich zwei Jahre Elterngeld beziehen?

Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen – oder beides kombinieren. Das Basiselterngeld gibt es bis zu 14 Monate, mit höheren monatlichen Beträgen. Das ElterngeldPlus läuft bis zu 28 Monate, zahlt aber weniger pro Monat – ideal, wenn man in Teilzeit weiterarbeitet. Wer sich als Paar die Betreuung teilt, kann zusätzlich den Partnerschaftsbonus nutzen.

Partnerschaftsbonus: Was ist das?

Der Partnerschaftsbonus ist Teil vom Elterngeld Plus und soll Eltern dabei unterstützen, die Elternzeit gemeinsam zu nutzen. Wenn Mama und Papa nach der Geburt beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus bekommen, können sie diesen Bonus bekommen.

Genau genommen heißt das: Arbeiten beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Stunden die Woche und teilen sich die Monate, in denen sie Elterngeld Plus beziehen, gibt es für jeden noch einen extra Monat Elterngeld Plus obendrauf. Der Sinn dahinter? Eltern sollen die Betreuung ihres Kindes und die Elternzeit fair und partnerschaftlich aufteilen – so lässt sich Familie und Job besser unter einen Hut bringen.

Neue Einkommensgrenzen für Elterngeld ab April 2025

Seit April 2025 gibt es eine neue Einkommensgrenze fürs Elterngeld: Wer als Paar oder Alleinerziehender mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Für Kinder, die vor dem 1. April 2025 geboren wurden, gilt noch die alte Grenze von 200.000 Euro. Wichtig ist: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.

Für wen lohnt sich Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus ist besonders vorteilhaft für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Es ermöglicht eine längere finanzielle Unterstützung bei gleichzeitigem Einkommen aus Teilzeitarbeit. Die monatliche Auszahlung ist zwar geringer als beim Basiselterngeld, dafür erhalten Eltern über einen längeren Zeitraum Unterstützung.

Wann lohnt es sich in der Elternzeit zu arbeiten?

Ob es sich lohnt, in der Elternzeit zu arbeiten, muss jeder für sich selbst entscheiden, da es von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Teilzeitarbeit in der Elternzeit könnte aber den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Elternzeit erleichtern.

Fazit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich für eine temporäre Zeit aus dem Berufsleben zurückzuziehen. Bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind sind möglich – wahlweise mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Während dieser Zeit ruht der Arbeitsvertrag und Eltern genießen besonderen Kündigungsschutz. So haben Mama, Papa und Kind mehr Zeit miteinander und der Übergang zurück ins Berufsleben wird erleichtert.


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