Das Bundesfamilienministerium hat Details zum Elterngeld Plus vorgestellt. Foto: dpa

Das "Elterngeld Plus“ soll Paaren von Juli 2015 an für bis zu 28 Monate zusätzlich zu einem Teilzeiteinkommen gezahlt werden. Es soll maximal die Hälfte der Summe betragen, die man bisher ohne Teilzeitarbeit nach der Geburt bekommt.

Das "Elterngeld Plus“ soll Paaren von Juli 2015 an für bis zu 28 Monate zusätzlich zu einem Teilzeiteinkommen gezahlt werden. Es soll maximal die Hälfte der Summe betragen, die man bisher ohne Teilzeitarbeit nach der Geburt bekommt.

Berlin - Junge Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher Teilzeit arbeiten. "Wir wollen die Elternzeit flexibler gestalten. Die Lebenswelt von jungen Familien hat sich verändert", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag in Berlin, wo sie Eckpunkte für ein sogenanntes Elterngeld Plus vorstellte. Wenn Väter und Mütter Teilzeit arbeiten, sollen sie maximal die Hälfte des regulären Elterngelds bekommen.

Also zum Beispiel 650 Euro über 24 Monate statt 1300 Euro über 12 Monate ohne Erwerbstätigkeit. 2014 werden laut Schwesig 5,3 Milliarden Euro Elterngeld gezahlt.

Die Regierung will so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen: Wer bisher nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeitet, bekommt nur fast die Hälfte an Elterngeld, mit der Neuregelung wäre es über bis zu 28 Monate genauso viel.

Änderung auch bei Mehrlingsgeburten

Beim bisherigen Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate - je nach Höhe des vorherigen Nettoverdienstes - zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Sinn der Reform ist, dass Eltern mit einem Teilzeitjob länger Elterngeld beziehen können und so mehr Zeit für ihr Kind haben. Die 28 Monate müssen nicht am Stück genommen werden.

Ein Beispiel: Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2000 Euro beträgt, gibt es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld, das sind 1300 Euro. Mit dem "Elterngeld Plus" können alternativ dazu bei einem Netto-Teilzeiteinkommen von 900 Euro über 24 Monate 650 Euro bezogen werden - plus Option auf vier weitere Monate, wenn Vater und Mutter für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus kann auch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.

Die Elternzeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Auch bei Mehrlingsgeburten soll es eine Neuregelung geben. Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass es zum Beispiel bei Zwillingen nicht einen einzigen Elterngeldanspruch gibt, sondern für jedes einzelne Kind einen Anspruch. Die geplante Flexibilisierung stieß auf Zustimmung der Union. Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) betonte: "Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können." Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit würden nun neue Möglichkeiten geschaffen.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi betonte: "Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die Chance, länger Elterngeld zu beziehen." Mütter oder Väter könnten durch die Regelung früher wieder in Teilzeit arbeiten, "ohne dabei - wie bislang - Nachteile zu erleiden".