Wer in der Elternzeit früh Teilzeit arbeitet, sollte das Elterngeld Plsu beantragen, rät die Stiftung Warentest. Denn das lohnt sich finanziell. Foto: fotolia

Auch wenn es das Betreuungsgeld künftig nicht mehr geben wird, erhalten Eltern dennoch vom Staat finanzielle Unterstützung – das Elterngeld. Seit Juli steht auch das Elterngeld Plus zur Wahl. Welche Variante sich für welche Familie eignet und wie man sich möglichst viel von dem Geld sichert, sagen Experten.

Wer hat alles Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreuen und im Schnitt nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – also laut Gesetzgeber als nicht voll erwerbstätig gelten. Das können Angestellte, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose sowie Studenten und Auszubildende sein. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils und ersetzt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt.. Die Summe beträgt mindestens 300 und maximal 1800 Euro – und das zwölf Monate lang. Denn so lange kann das bisherige Elterngeld – das sogenannte Basiselterngeld – bezogen werden. Pausiert auch noch der zweite Elternteil des Kindes für zwei Monate, hat die Familie sogar Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld.
Was ist der Unterschied zwischen dem Basiselterngeld und Elterngeld Plus, das nun für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, beantragt werden kann?
Das Elterngeld Plus ist hauptsächlich für Mütter und Väter gedacht, die kurz nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen. „Für die Eltern, die nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten gehen, bedeutet die Wahl von Elterngeld Plus zunächst nur eine Streckung der Zeit, in der sie das Elterngeld ausgezahlt bekommen“, sagt Michael Sittig von der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest. Wer also Anspruch auf zwölf Monate 1800 Euro Elterngeld pro Monat hat, bekommt bei der Variante Elterngeld Plus 24 Monate lang 900 Euro. „Daraus ergibt sich allerdings kein ökonomischer Vorteil“, sagt Michael Sittig. „Wer in der Elternzeit aber früh in Teilzeit arbeiten will, sollte in jedem Fall das Elterngeld Plus beantragen.“ Denn dann gibt es auch mehr Geld.
Man kann auch beide Varianten kombinieren: In den ersten sechs, sieben Monaten wird das Kind zu Hause betreut, die Eltern erhalten das Basiselterngeld. Dann, wenn Mutter oder Vater wieder in den Beruf einsteigen, wird das Basiselterngeld für die verbleibenden Monate der Elternzeit in Elterngeld Plus umgewandelt.
Woraus ergibt sich der finanzielle Vorteil beim Elterngeld Plus?
Es ist die Art der Berechnung. Denn das Elterngeld Plus bedeutet bei Eltern, die in Teilzeit arbeiten, mehr als nur halbes Basiselterngeld: Ausgangsbasis für die Höhe des Elterngelds Plus ist das Basiselterngeld in der Teilzeit. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ wird folgende Beispielrechnung aufgeführt: Eine Mutter hat bis zur Geburt ihres Kindes 2400 Euro netto verdient. Im siebten Lebensmonat ihres Kindes beginnt die Mutter wieder zu arbeiten. Nun beträgt ihr Nettogehalt 1500 Euro. Ihre Einkommenseinbuße ist also 900 Euro. Würde sie nun in den verbleibenden sechs Monaten ihrer Elternzeit weiter ihr Basiselterngeld beziehen, würde sie monatlich 585 (65 Prozent von 900 Euro) erhalten. Wandelt sie aber das Basiselterngeld in Elterngeld Plus um, verdoppelt sich ihre Unterstützung: Statt sechs Monate erhält sie nun zwölf Monate lang 585 Euro.
Wie erhält man den Partnerschaftsbonus?
Paare, die sich für die Variante Elterngeld Plus entscheiden haben, können die staatliche Förderung noch ein wenig ausreizen: Wenn sie sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten die Babybetreuung teilen und Teilzeit arbeiten, erhalten sie zusätzlich vier Monate pro Partner Elterngeld Plus. Doch es gibt einen Haken, sagt Michael Sittig von Finanztest: „Es müssen mindestens 25 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden – nicht mehr und nicht weniger.“ Reißt nur ein Partner diesen Zeitkorridor, dann verliert auch der andere Partner den Anspruch auf den Bonus. „Es gibt also gar kein Geld und das Geld, das ausgezahlt wurde, muss zurückgezahlt werden“, sagt Sittig. Das erfordert natürlich sehr viel Absprache zwischen Vater und Mutter aber auch mit deren jeweiligen Arbeitgebern.
Wie sollten Eltern am besten vorgehen?
Die Vorbereitung beginnt schon lange vor der Schwangerschaft. „Wichtig ist, dass verheiratete Frauen möglichst früh, am besten noch vor der Zeugung des Kindes, in die Steuerklasse drei wechseln“, sagt Sittig. Denn so erhalten sie ein höheres Nettogehalt und das bedeutet später ein höheres Elterngeld. In der Schwangerschaft sollten sich dann die werdenden Eltern beraten, wie sie die Elternzeit gestalten wollen: Will man früh wieder in Teilzeit arbeiten? Könnte es dann gelingen, den Partnerschaftsbonus abzugreifen? „Am besten man spielt zusammen mit den Sachbearbeitern der Elterngeldstelle alle Kombinationen einmal durch“, lautet der Rat von Michael Sittig. In den drei Monaten nach der Geburt sollte man dann unbedingt den Antrag auf Elterngeld stellen. Ansonsten verliert man Ansprüche.
Wo gibt es Haken, die man beachten muss?
Wichtig ist zu wissen, dass das Elterngeld nicht für Kalendermonate ausgezahlt wird, wie etwa der Lohn, sondern es richtet sich nach den Lebensmonaten des Kindes. Wenn also das Kind am 15. eines Monats geboren wird, bekommt man auch immer für den Monat ab dem 15. das Elterngeld. Eltern sollten daran auch ihren Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber ausrichten. „Ansonsten kann es zu Kürzungen beim Elterngeld kommen“, warnt Sittig. Außerdem können Eltern Ansprüche verlieren, wenn sie für die Dauer des Elterngeldbezugs keine Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen, sondern etwa Resturlaub nehmen. Grundsätzlich sollten sämtliche Lohnveränderungen in der Elternzeit sofort der Elterngeldstelle gemeldet werden. So spart man sich am Ende Rückzahlungen.

Das Bundesfamilienministerium hat zum Thema Elterngeld eine eigene Homepage errichtet: www.elterngeld-plus.de. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, die am heutigen Mittwoch erscheint, gibt es weitere Tipps und Tricks, wie sich das Elterngeld voll ausschöpfen lässt.