Für den Neubau am Elli gaben die Richter vom VGH nun endgültig grünes Licht. Foto: Edgar Rehberger

Ein Anlieger hat gegen den Bebauungsplan fürs Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium geklagt. Das oberste Verwaltungsgericht im Land hingegen stellt keine Abwägungsfehler fest und weist die Klage zurück.

Stuttgart - Der Bebauungsplan für das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium in Bad Cannstatt muss nicht geändert werden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klage eines Anwohners abgewiesen. Wie der Sprecher des VGH, Richter Matthias Hettich, am Freitag mitteilt, habe man „keine Abwägungsfehler“ vonseiten der Stadt feststellen können. Die ausführliche Urteilsbegründung ist laut Hettich in einigen Wochen zu erwarten.

Zu eng, zu laut

Ein Antragsteller, der Eigentümer eines an das Plangebiet angrenzenden Wohngrundstücks ist, hatte einen zu geringen Abstand zu seinem Haus bemängelt. Dieser habe sich von 60 auf zehn Meter verringert. Dies verstoße nicht nur gegen das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung, sondern auch gegen formelle und materielle Abwägungsfehler. Auch die Belüftungssituation seines Grundstücks würde sich durch den Schulneubau verschlechtern und während der Bauzeit wäre sein Wohngebäude „tagsüber faktisch nicht bewohnbar“, heißt es in seiner Einwendung, die er beim Verwaltungsgerichtshof vorgelegt hatte.

Die Stadt Stuttgart rechnet mit der Fertigstellung des Neubaus Ende 2023. Wegen steigender Schülerzahlen ist der Ausbau des Gymnasiums zu einer vierzügigen Schule beschlossen worden. Sie braucht für die Inklusion, den offenen Ganztagsbetrieb und für den Sport mehr Platz.