Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Foto: dpa/Matthias Balk

Die Klage des Schlecker-Insolvenzverwalters wird nach einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe neu geprüft. Damit zieht sich das Insolvenzverfahren weiter in die Länge.

Das Insolvenzverfahren zieht sich knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker weiter in die Länge. Eine große Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters könnte nun doch zum Erfolg führen. Denn der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) dessen Forderungen vorschnell abgewiesen hatte.

Nun muss dort alles noch einmal neu geprüft werden. Das Insolvenzverfahren dauert somit zwar noch länger, gleichzeitig besteht für die Gläubiger Hoffnung, dass es am Ende mehr Geld zu verteilen gibt.

Es um mindestens 212 Millionen Euro

Vor Gericht geht es um mindestens 212 Millionen Euro, die Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern einfordert. Das Bundeskartellamt hatte gegen diese Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste.

Im Januar 2012 hatte Schlecker Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiter verloren ihren Job. Das Geld aus dieser und anderen Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen.