Nach dem Jahrhunderthochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Sommer standen viele Betroffene ohne Versicherungsschutz da. Foto: Imago/Christoph Hardt

Laut einem neuen Gutachten könnten Hausbesitzer zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung gezwungen werden.

Stuttgart - Nach dem Jahrhunderthochwasser im vergangenen Sommer standen viele Betroffene ohne Versicherungsschutz da. Bund und Länder griffen Bürgern und Unternehmen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit Milliardenhilfen unter die Arme. Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen ist dennoch umstritten: Noch 2017 hatten die Justizminister der Länder eine Zwangslösung unter Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken abgelehnt, derzeit läuft eine neuerliche Prüfung.

 

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Ein vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nun aber zu dem Ergebnis, eine Versicherungspflicht für Elementarschäden an Wohngebäuden sei sehr wohl mit der Verfassung vereinbar. Es wurde von Professor Thorsten Kingreen erstellt, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg innehat, und liegt unserer Zeitung vor. Da Immobilien je nach Lage unterschiedlich stark gefährdet seien, müssten die Versicherungsbeiträge nach dem Risiko gestaffelt sein, heißt es in dem Papier. „Zulässig und denkbar sind auch steuerliche Zuschüsse für diejenigen Haushalte, die nicht in der Lage sind, streng risikoadäquate Prämien zu finanzieren.“

Umfragen ergaben Mehrheit für eine Pflichtlösung

Der SVRV, der beim Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz angesiedelt ist, hatte bereits 2019 ein Konzept für eine Pflichtversicherung vorgelegt. „Insbesondere Starkregen und Hagel können alle Wohngebäude in Deutschland unmittelbar wie mittelbar treffen“, heißt es in einem neuen Papier des Expertengremiums. Darin wird auch auf Umfragen verwiesen, denen zufolge eine Mehrheit der Bevölkerung eine Versicherungspflicht befürwortet. „Jetzt ist die Politik gefordert“, sagte der Autor, Professor Gert Wagner, unserer Zeitung.

Versicherungsbranche und Verbraucherschützer dagegen

Widerstand gegen eine Zwangslösung kommt sowohl vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Beide Verbände setzen auf sanften Druck: Allen Hausbesitzern sollte eine Ergänzung ihrer bestehenden Gebäudeversicherung um Elementarschutz beziehungsweise Neukunden direkt ein Gesamtpaket angeboten werden. Die Eigentümer sollen die Möglichkeit haben, die Elementarschaden-Versicherung abzulehnen.

Nur wenn die Verbreitung der Elementarschaden-Versicherung zwei Jahre später noch immer unter 80 Prozent liegen sollte, müsse eine Pflichtlösung her, heißt es in einem Positionspapier des VZBV vom vergangenen Juli.

Im Land ist die Elementarschaden-Versicherung weit verbreitet

Bis 2020 verfügten laut GDV im Bundesschnitt allerdings nur 46 Prozent aller Hausbesitzer über eine Elementarschaden-Versicherung. Baden-Württemberg bildet mit einer Abdeckungsquote von 94 Prozent eine Ausnahme, weil hier früher eine Versicherungspflicht bestand.

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Da der Zusatzschutz für Gebäude in gefährdeten Gebieten besonders teuer ist, wäre selbst bei einer Verbreitung von 95 Prozent zu befürchten, dass „etliche Hochrisikolagen unversichert bleiben“, heißt es im Gutachten von Professor Kingreen. Der Versicherungsexperte des VZBV, Lars Gatschke, argumentiert genau umgekehrt: Nur rund fünf Prozent der Hausbesitzer hätten aufgrund ihrer Wohnlage tatsächlich Probleme, an bezahlbaren Versicherungsschutz zu kommen. „Ist es gerechtfertigt, dafür die anderen 95 Prozent in die Pflicht zu nehmen?“

Expertengremium empfiehlt hohen Selbstbehalt

Reduziert werden könnten die Beiträge durch Selbstbehalte, argumentiert der VZBV – also eine Verpflichtung der Versicherungsnehmer, für Schäden bis zu einer gewissen Höhe selbst aufzukommen. Dafür plädiert auch der SVRV, der sich in seinem Konzept ganz konkret für einen Selbstbehalt von 25 000 Euro ausspricht. Eine weitere Möglichkeit wäre laut VZBV, von allen Inhabern einer „Allgefahrenabsicherung“ einen Zuschlag zu verlangen, mit dem dann Rabatte auf die höchsten Beiträge finanziert werden könnten. .

SVRV-Mitglied Wagner plädiert dagegen für steuerfinanzierte Zuschüsse – allerdings nur für Hausbesitzer, die ihre Elementarschaden-Versicherung nachweislich nicht finanzieren könnten. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass „auf Kosten der Allgemeinheit der Eigentümer einer früher risikoblind errichteten Prachtvilla subventioniert würde“, heißt es im SVRV-Gutachten von 2019. Und: Wer jetzt noch in einem Risikogebiet baut, sollte keinerlei Unterstützung bekommen.