Ina und Alexander Spring (rechts) laden ihr Fahrzeuge mit ihrer privaten Wallbox, die sie auch für Dritte zugänglich gemacht haben. Links Stephan Dengler, Chef von ChargeIQ. Foto: Köster

Private Ladestationen für E-Autos bleiben die meiste Zeit ungenutzt. Ein Start-up aus Leinfelden-Echterdingen will dies ändern – und ermöglicht die Nutzung von Wallboxen für Dritte.

Manche Geschäftsidee entsteht durch Beobachtungen im Alltag. Zum Beispiel die von Stephan Dengler, dessen Unternehmen ChargeIQ private Ladesäulen für die öffentliche Nutzung zugänglich macht. „Ich hatte einmal einen Renault Zoe und eine eigene Wallbox, die ich vier Stunden in der Woche benötigte.“ In den übrigen 164 Stunden wurde sie nicht genutzt. „Irgendwann fragte ich mich, warum man nicht auch anderen ermöglichen kann, sie zu nutzen.“ Schließlich könne man dann nicht nur die Investition in die Ladebox zum Teil finanzieren, sondern auch die E-Mobilität voranbringen. Denn das dünne Netz an öffentlich verfügbaren Lademöglichkeiten ist für viele ein Hauptgrund, den Wechsel zum E-Auto aufzuschieben.

 

So war die Idee für ein neues Geschäftsmodell geboren, das Dengler heute als „Airbnb für Ladesäulen“ bezeichnet: die Möglichkeit, die eigene Wallbox anderen zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte die Box so genutzt werden können, dass der Besitzer keinen Finger rühren muss, um den einzelnen Ladevorgang zu ermöglichen. Bei dem Leinfeldener Start-up ChargeIQ schließt der Besitzer einen Vertrag, mit dem er die Software des Unternehmens nutzen kann. Er erhält dann einen QR-Code, den er auf die Box aufklebt und den die neuen Nutzer in ihrem Smartphone einscannen. Sie werden dann auf eine Seite geleitet, auf der sie ihre Kreditkartendaten eingeben. Damit kann der Ladevorgang auch schon beginnen.

Besitzer bestimmt den Preis

Den Preis, der dabei abgerechnet wird, bestimmt der Besitzer der Box. „Ob die Besitzer Gewinn machen, können wir allerdings nicht feststellen, denn wir kennen nicht die Preise, die der Besitzer seinerseits für den Strom bezahlt“, sagt Dengler. Es sei allerdings anzunehmen, dass ein Teil von ihnen Gewinn machen will und ein anderer den günstigen Ladestrom als Argument nimmt, um Kunden zum Beispiel zu ihrem Geschäft zu bringen.

Zu den Ersten, die ihre Wallboxen über Denglers Firma haben freischalten lassen, gehören Ina und Alexander Spring, die in Neuffen im Kreis Esslingen das Gasthaus Traube betreiben. Sie fahren selbst elektrisch und wollen ihren Gästen, von denen viele aus den Niederlanden kommen, auf unbürokratische Weise das Laden ermöglichen. „Bei uns können die Gäste online buchen, online einchecken und online ihren Meldezettel ausfüllen, dann sollten sie auch online laden können, wenn sie womöglich spätabends ankommen“, sagt Ina Spring. Doch sie selbst und das Personal sollten damit möglichst wenig zu tun haben. „Wir haben ja jetzt schon einen Mangel an Personal. Unsere Leute sollten sich um die Gäste kümmern und nicht um die Wallbox.“ Viel Gewinn wollen sie mit dem Stromverkauf nicht machen: „Wir sehen das vor allem als Service für unsere Gäste.“

Nicht alle Boxen sind in der Ladekarte zu finden

Nicht alle Betreiber wollen ihre Box allerdings komplett öffentlich zur Verfügung stellen – auch nicht die Springs. „Für uns ist das Laden vor allem ein Angebot für unsere Gäste“, sagt Ina Spring. Schließlich blockiere jedes E-Auto, das an der Wallbox geladen wird, einen der knappen Gästeparkplätze in den verwinkelten Gassen der Neuffener Innenstadt. Deshalb wird man die Lademöglichkeit bei den Springs auf öffentlichen Ladekarten vergeblich suchen. ChargeIQ selbst unterscheidet allerdings nicht zwischen verschiedenen Gruppen von Nutzern. Wer eine Station findet, obwohl sie nicht in den Karten verzeichnet ist, kann sie auch nutzen.

Stephan Dengler denkt bereits an die nächsten Schritte, um das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln: Zusätzliche Zielgruppen könnten zum Beispiel Unternehmen sein, die ihren Beschäftigten das Laden gegen Entgelt ermöglichen wollen. Nutzbar ist die Technologie auch für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser, bei denen sich viele Nutzer eine Box teilen und die Kosten entsprechend der Strommenge aufteilen wollen.

Politik stellt Hürden auf

Allerdings bringt die Politik aus Sicht von Stephan Dengler auch manche Hürde auf den Weg. So soll vom nächsten Jahr an vorgeschrieben werden, dass die Ladesäulen Bezahlterminals haben. Das kann die Nutzung und das Geschäftsmodell nach Denglers Einschätzung empfindlich beeinträchtigen. Dabei bezahlten schon jetzt mehr als 90 Prozent der Nutzer das Laden über eine App und die dort hinterlegten Bezahldaten. Würde die Ausweitung des Ladenetzes durch eine solche Vorschrift gebremst, hätte Dengler dafür nur wenig Verständnis.

Auch die Springs denken unterdessen schon an den nächsten Schritt: Sie wollen die Lademöglichkeit in die Zutrittskarten der Zimmer integrieren. Dann muss man nur noch die Zimmerkarte vor die Ladebox halten, und schon fließt der Strom.

Wallboxen für andere

Genehmigung
Eine Genehmigung, um die eigene Wallbox für Dritte zu öffnen, ist nicht erforderlich. Grundsätzlich steht es dem Besitzer oder der Besitzerin frei zu entscheiden, wer an der Säule tanken darf. Auch die Preise können die Besitzer frei festlegen.

Steuer
Fällt beim Weiterverkauf des Stroms Gewinn an, unterliegt dieser der Einkommensteuer. Auch andere Fragen wie eine Umsatzsteuerpflicht sind gegebenenfalls zu prüfen.