Bis zuletzt ungewiss – hatte der Angeklagte einen Anschlag im Namen des IS auf die Eisbahn in Karlsruhe geplant? (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Dem 32-jährigen Angeklagten aus Freiburg konnte bis zuletzt nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er in Karlsruhe einen Anschlag geplant hatte. Der Mann muss aber trotzdem ins Gefängnis.

Stuttgart - Am Ende waren die Zweifel zu groß: Ein 32-Jähriger aus Freiburg ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, einen Anschlag auf die vorweihnachtliche Eislaufbahn in Karlsruhe geplant zu haben. Vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart wurde der Mann am Mittwoch dennoch zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er nach Ansicht des Staatsschutzsenats der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehörte und sie unterstützt hat. Wie lange der Deutsche mit kurdischen Wurzeln hinter Gitter kommen wird, ist aber noch unklar. Seine dreijährige Untersuchungshaft und eine Gefängnisstrafe im Irak werden noch abgezogen.

 

Der Fall hatte im Winter 2017 für Aufsehen gesorgt: Ein Jahr nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt mit insgesamt zwölf Toten soll der Angeklagte erwogen haben, mit einem Lastwagen auf die Stände an der Karlsruher Eislaufbahn zuzufahren und möglichst viele Menschen zu töten. Allerdings stützte die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe im Wesentlichen auf die Aussagen einer Vertrauensperson, die Verbindungen zu dem Mann gehabt hatte. „Auf seine Angaben können wir nicht bauen“, sagte der Richter. „Deshalb kann sich der Senat nicht überzeugen, dass der Angeklagte im Dezember 2017 einen wie auch immer gearteten Anschlag in Karlsruhe geplant hat.“ An seiner IS-Mitgliedschaft und seiner Propaganda in Chatgruppen gebe es dagegen keine Zweifel.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von insgesamt acht Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung hatte wegen der langen Untersuchungshaft auf Freilassung plädiert.