Demo der Bildungsplangegner in Stuttgart Foto: dpa

Der Stadtrat der Linken im Ludwigsburger Gemeinderat, Oliver Kube, hat Ärger mit der Justiz. Er soll am 1. Februar in Stuttgart eine Demonstration von Bildungsplangegnern gestört haben und dafür eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zahlen.

Ludwigsburg - Der Stadtrat der Linken im Ludwigsburger Gemeinderat, Oliver Kube (24), hat Ärger mit der Justiz. Er soll am 1. Februar in Stuttgart eine Demonstration von Bildungsplangegnern gestört haben und dafür eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zahlen. Weil er den Strafbefehl nicht akzeptiert, wird der Fall am 10. September vor dem Stuttgarter Amtsgericht verhandelt. Kube bestreitet nicht, an einer Gegendemo teilgenommen zu haben. Die Provokationen seien jedoch von den Bildungsplangegnern ausgegangen.

Rund 700 Personen hatten am 1. Februar auf dem Schlossplatz gegen die Pläne der Landesregierung protestiert, das Thema sexuelle Vielfalt fester im Schulunterricht zu verankern. Auf dem Schillerplatz fand zeitgleich eine Gegendemo statt. Als die Bildungsplangegner wie vorgesehen in Richtung Staatstheater ziehen wollten, stellten sich ihnen nach Polizeiangaben 50 bis 100 Gegendemonstranten in den Weg. Diese hätten die Gruppe am Weitergehen gehindert. Vereinzelt sei es zu Rangeleien gekommen. Die Polizei griff ein und nahm die Personalien zahlreicher Gegendemonstranten auf. Kube sagt, er sei bei der Demo nicht nach seinen Personalien gefragt worden. Offenbar habe ihn ein Polizist später auf Fotos oder Videos erkannt.

Nach den Vorfällen überschütteten sich beide Seiten mit Vorwürfen. Die Bildungsplangegner fühlten sich in ihrer freien Meinungsäußerung beschnitten. Die Gegendemonstranten berichteten von schwulenfeindlichen Äußerungen und rassistischen Anfeindungen. Dennoch sei es, so Kube, bis auf ein paar Schubsereien bei verbalen Aggressionen geblieben. Er selbst habe „dort gestanden und Parolen gerufen, sonst nichts.“ Dass die Justiz nun ausschließlich Gegendemonstranten in den Fokus nehme, sei unakzeptabel. Er werte dies als Versuch, diese von weiteren Protesten abzuhalten.

Nach Auskunft der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurden 20 Strafbefehle gegen Gegendemonstranten beantragt. Grundlage sei das Versammlungsgesetz. „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, heißt es in Paragraf 21.“ Ob dies auf Oliver Kube zutrifft, muss nun das Gericht entscheiden.