Für die Einreise nach Spanien braucht man zurzeit keinen negativen PCR- oder Antigentest. Foto: dpa/Joaquin Corchero

Barcelona, Madrid oder Valencia – Spanien ist immer eine Reise wert. Allerdings gelten aufgrund der Corona-Pandemie für Urlauber einige Bestimmungen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, die dann für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.

Stuttgart - Ein Städtetrip nach Barcelona oder entspannen an den Stränden der Costa Brava. Auch während der Coronapandemie ist eine Reise nach Spanien möglich, denn die Grenzen zu Spanien sind offen. Ab dem 1. August gilt das Land entsprechend der neuen Verordnung, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat, allerdings als Hochrisikogebiet. Daher gibt es vor allem für die Rückkehr nach Deutschland einige Bestimmungen, die man beachten muss. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

Das müssen Sie bei der Einreise beachten

Da Deutschland in Spanien zurzeit nicht als Corona-Risikogebiet gilt, müssen Reisende zurzeit bei der Einreise keinen negativen Corona-Test vorweisen. Personen, die per Flugzeug oder Schiff einreisen, müssen allerdings ein Formular im Spain-Travel-Health-Portal ausfüllen. Hier müssen Reisende Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und zu ihren Reisedaten machen. So erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Das Formular kann höchstens 48 Stunden vor der Reise ausgefüllt werden.

Hier geht es zu dem Formular.

Da Frankreich für die spanischen Behörden als Risikogebiet gilt, führt dies auch zu Verpflichtungen für Personen, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen. Reisende, die auf dem Weg nach Spanien über Frankreich fahren, müssen bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest (Schnelltest) vorweisen, die Testung darf dabei nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen.

So können Geimpfte und Genesene über den Landweg einreisen

Dafür müssen Geimpfte, die über den Landweg über Frankreich einreisen, einen Nachweis für eine vollständige Impfung erbringen. Die zweite Dosis muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Im Nachweis sind Vor- und Nachname des Urlaubers, das Datum der Impfung und der verwendete Impfstoff, die Anzahl der Impfungen sowie die zuständige Stelle erforderlich. Genesene benötigen einen Beleg dafür, dass die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis ausgestellt werden. In ihm müssen Vor- und Nachname des Reisenden, das Datum der Testabnahme sowie das Testverfahren angegeben sein.

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An der spanischen Grenze finden regelmäßige Gesundheitskontrollen, wie Temperaturmessungen statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten, können laut dem Auswärtigen Amt einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Diese Corona-Regeln gelten in Spanien

In Spanien wurde die generelle Ausgangssperre und Maskenpflicht im Freien wieder aufgehoben. Die einzelnen Regionen in Spanien haben nun eigenen Corona-Maßnahmen beschlossen, wodurch die Regeln je nach Region unterschiedlich sein können. In manchen Autonomen Gemeinschaften des Landes gilt beispielsweise aktuell eine nächtliche Ausgangssperre. Darunter sind aktuell die Regionen Katalonien und Valencia.

Es gelten allerdings immer noch Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu Personen, welche nicht zum eigenen Haushalt gehören – dies gilt auch an Stränden. Kann der Sicherheitsabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht.

In den meisten Regionen gibt es keine Begrenzung darüber, mit wie vielen Personen man sich treffen darf. Meist empfiehlt die Regionalregierung allerdings, eine Maximalanzahl zu beachten. Auch gibt es in vielen Regionen Sperrstunden für die Gastronomie.

Die genauen Regeln für die jeweiligen Regionen finden Sie auf den Webseiten der Regionalregierungen. Genauere Informationen zu den Regeln auf Mallorca finden Sie hier.

Das müssen Sie bei der Rückreise beachten

Ab dem 1. August gilt ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren als Hochrisikogebiet. Es besteht somit eine Test- und Meldepflicht. Rückreisende aus Spanien müssen sich vor ihrer Ankunft auf der Website www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen können Reisende auch eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung.

Neben der Registrierung müssen Rückkehrer vor der Einreise nach Deutschland einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kehrt man mit dem Flugzeug heim, muss man den entsprechenden Nachweis vor dem Abflug vorzeigen. Rückreisende, die über den Landweg kommen, sollten den jeweiligen Beleg bei der Einreise dabei haben und diesen gegebenenfalls vorzeigen. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Als getestet gelten Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Rückreise maximal 72 Stunden zurückliegen. Auch das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests wird akzeptiert, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regeln gelten für Geimpfte und Genesene

Geimpfte können ihren Status bei der Rückreise aus Spanien mit dem gelben Impfpass nachweisen. Auch das digitale Impfzertifikat wird akzeptiert. Die zweite Dosis muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen als Beleg ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate alt ist.

Grundsätzlich müssen sich Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet zurückreisen, für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen. Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.