Was braucht man alles für den Urlaub in Italien? Foto: Viacheslav Lopatin / shutterstock.com

Zum 01. Mai haben sich die Einreisebestimmungen für Italien geändert. Was jetzt gilt, lesen Sie im Artikel.

Was braucht man für die Einreise nach Italien?

Auch nach dem 1. Mai brauchen Touristen, die nach Italien reisen, weiterhin einen 3G-Nachweis. Diese Regelung wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. Weggefallen ist jedoch die Anmeldung der Reise über ein Online-Formular der Regierung. Für die Einreise nach Italien ist daher nur noch einer der folgenden Nachweise erforderlich:

  • Ein Nachweis über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (zwei Impfdosen) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, die nicht länger als 9 Monate zurückliegt. Die Boosterimpfung gilt bislang unbegrenzt.
  • Ein Genesenennachweis, der nicht älter als 180 Tage ist.
  • Ein PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist oder ein Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Ohne Nachweis 5 Tage Quarantäne

Wer ohne gültigen Nachweis nach Italien einreist, muss sich für 5 Tage an seinem dortigen Aufenthaltsort in Quarantäne begeben und den örtlichen Gesundheitsbehörden den Standort mitteilen. Um die Quarantäne zu beenden, muss ein Antigen- oder PCR-Test gemacht werden.

Kinder bis 6 Jahre ohne Nachweispflicht

Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht generell ausgenommen und müssten nur in Quarantäne, wenn beide Elternteile ohne Nachweis nach Italien einreisen würden. Für Kinder über 6 Jahren gelten dieselben Nachweispflichten wie für Erwachsene.

Welche Corona-Regeln gelten noch in Italien?

Die 3G-Nachweispflicht ist in Italien zum 01. Mai in den meisten Bereichen weggefallen. Das heißt, Restaurants, Bars oder Diskos können wieder ohne Nachweis betreten werden. Lediglich in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen gilt noch bis mindestens Jahresende die Nachweispflicht.

Auch die Maskenpflicht wurde zum 01. Mai etwas gelockert. In Restaurants müssen ab sofort keine Masken mehr getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, im Kino oder Theater sowie bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt jedoch noch mindestens bis zum 15. Juni die Maskenpflicht. Ebenso in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

FFP2-Masken müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getragen werden. In den anderen Bereichen reichen die normalen OP-Masken. Es ist daher empfehlenswert, ausreichend Masken beider Arten mit im Gepäck zu haben.

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Grüner Pass = Digitaler Impfpass

In Italien ist immer wieder die Rede vom „Grünen Pass“ bzw. „Green Pass“. Dieser ist gleichzusetzen mit dem deutschen digitalen Impfpass in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App. Die Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate in deutscher Sprache in den Apps werden in Italien überall akzeptiert.