Unter den Flüchtlingen, die weggeschickt werden, sind häufig Arbeitswillige, Strebsame und Fleißige – Menschen, die die Gesellschaft bereichern könnten. Foto: dpa

Im Umgang mit Flüchtlingen sollte man mehr auf die Praktiker hören. Betroffene – Flüchtlinge wie Kommunen - empfinden es teilweise als Vabanquespiel, wie die Entscheidung über ihren Status und ihre Perspektive ausfällt, kommentiert Jan Sellner.

Stuttgart - Die Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist für Flüchtlinge zuständig. Von dort aus wird – zentral fürs Land – über die Frage ihrer Duldung entschieden. Besagte Abteilung hat allerdings noch weitere Zuständigkeiten: darunter das Glücksspiel. Auf eine gewisse Art ist das bezeichnend, denn Betroffene empfinden es teilweise als Vabanquespiel, wie die Entscheidung über ihren Status und ihre Perspektive ausfällt.

 

Zu den Betroffenen zählen indes nicht nur die Flüchtlinge selbst, sondern auch die Städte und Gemeinden, die sie beherbergen. Sie müssen mit der Tatsache umgehen, dass Flüchtlinge – nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde – unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Engagement und ihrer Persönlichkeit geduldet werden oder nicht. Das kommt daher, dass die Karlsruher Prüfer nach bestimmten Kriterien wie dem Vorhandensein von Reisedokumenten entscheiden, nicht jedoch nach persönlichem Augenschein. Begutachtet werden Akten, nicht Menschen. Mit den Menschen haben es hingegen die Praktiker in den Kommunen zu tun. Dabei stellen sie fest, dass unter denen, die weggeschickt werden, häufig Arbeitswillige, Strebsame und Fleißige sind – , Menschen, die die Gesellschaft bereichern könnten.

Dem liegt nach Meinung des Oberbürgermeisters von Schwäbisch Gmünd, Richard Arnold, kein Beamtenversagen zugrunde, sondern ein Fehler im System. Als Konsequenz fordert der CDU-Kommunalpolitiker jetzt ein Mitspracherecht der Städte und Gemeinden bei der Entscheidung über die Duldung von Flüchtlingen. Er argumentiert, dass die Kommunen die Menschen, für deren Unterkunft sie sorgen, ja doch am besten kennen. Der Entscheidungskatalog würde um praktische und soziale Kriterien erweitert. Nach Arnolds Ansicht sollte bleiben dürfen, wer sich für das Gemeinwesen engagiert, dessen Werte teilt und hier mit anpacken will, auch wenn er kein Flüchtling im Sinne des Asylrechts ist. Um die Zuwanderung zu steuern, schlägt er eine offene und ehrliche Debatte über Einwanderungsziele vor. Jenseits der Frage des Asylrechts sollte sich Deutschland darüber klar werden, wen es will.

Dagegen lässt sich manches einwenden, etwa die Frage, wie objektiv ein Entscheidungsverfahren ist, bei dem die Persönlichkeit des Einwanderers geprüft wird. Klar ist allerdings auch: So wie bisher kann es nicht weitergehen. Der Stil des Wegschauens, Ignorierens oder Delegierens ist unzumutbar; er geht zulasten der Betroffenen – der Flüchtlinge und der Herbergskommunen. Sie fühlen sich von der Politik alleingelassen. So hat sich die Unterbringung der Flüchtlinge im Anschluss an ihre Erstaufnahme inzwischen zu einem massiven Problem entwickelt. Auf die warnenden Rufe aus den Kommunen wurde nicht reagiert.

Angesichts des gemächlichen Tempos, in dem die Landesregierung das Thema behandelt, könnte man von Unwilligkeit sprechen, wüsste man nicht, dass Grün-Rot die Flüchtlingspolitik eigentlich am Herzen liegt. Zwar sind einige Verbesserungen geplant – beispielsweise wird die Wohn- und Schlaffläche pro Flüchtling von vier auf mindestens 7,5 Quadratmeter vergrößert –, die Umsetzung stellt die Kommunen jedoch vor große Probleme. Ihnen kommt es vor, als würden Wohltaten mit dem Geld anderer Leute verteilt.

Ein weiteres Zuwarten und Zaudern wäre in jedem Fall unverantwortlich. Vor allem weil die Zahl der Flüchtlinge eher noch steigt – allein in Baden-Württemberg auf voraussichtlich 23 000 in diesem Jahr. Über die Herausforderungen und Aufgaben ist dringend zu reden. Dabei sollte man gerade auf diejenigen hören, die, wie der Kommunalpolitiker Arnold, nah an den Menschen sind – an den Einheimischen wie an den Flüchtlingen.

j.sellner@stn.zgs.de