Berichtigte können die Energiepreispauschale nun beantragen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Das lange Warten auf die Energiepreispauschale soll ein Ende haben: Laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger können Studenten von diesem Mittwoch an die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen.

Studenten und Fachschüler haben lange auf die Energiepreispauschale gewartet. Wie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur sagte, könnten von diesem Mittwoch an nun alle die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen.

Alle Berechtigten haben demnach die Möglichkeit auf der eingerichteten Plattform „Einmalzahlung200.de“ ihren Antrag einzureichen. „Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen“, sagte die FDP-Politikerin. Das Geld ist als eine Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.

Plattform mit mehreren Hochschulen getestet

Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Nach Angaben des Ministeriums sind mehr als 3,5 Millionen Euro an etwa 18 000 Antragsteller ausgezahlt worden.

Anspruch haben Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Einmalzahlung wird nicht besteuert, auch bei etwaigen Sozialleistungen soll der Betrag nicht angerechnet werden.