Die größten deutschen Privatbanken haben ihren Sitz in Frankfurt. Foto: dpa

Neuanlagen von Kommunen werden durch die Einlagensicherung der Privatbanken nicht länger geschützt. Der Städte- und Gemeindebund kritisiert die Entscheidung. Schließlich gehe es letztlich um „Steuergelder von Bürgern und Unternehmen“.

Frankfurt - Viele Kämmerer müssen sich von diesem Montag an nach neuen Möglichkeiten für die Geldanlage umschauen. Denn Mittel, die sie neu bei Privatbanken anlegen, werden durch den Einlagensicherungsfonds dieser Institute nicht mehr geschützt. Die Privatbanken – also Geldhäuser, die weder dem Sparkassen- noch dem Genossenschaftssektor angehören – wollen mit dieser Reform die Finanzkraft ihres Einlagenfonds stärken. Normale Sparer sind von der Reform nicht betroffen.

Kommunen seien ebenso wie Bund, Länder und Finanzinstitute nicht schutzbedürftig, argumentiert der Bundesverband privater Banken (BdB). „Als professionelle Investoren verfügen sie in der Regel über die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können.“ Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisierte die Entscheidung. „Wir können diese Reform nach wie vor nicht nachvollziehen und nicht gutheißen, dass Kommunen wie Profi-Investoren am Finanzmarkt behandelt werden“, sagte Uwe Zimmermann, der Finanzdezernent des Verbandes. „Dieses Argument leuchtet uns nicht ein, schon gar nicht bezogen auf die Masse der kleinen Gemeinden.“ Zudem handle es sich bei den Mitteln der Kommunen „um die Steuergelder von Bürgern und Unternehmen“.

Gemeindebund: Kommunen sind keine Profi-Investoren

Der Deutsche Städtetag hatte schon vor einem Monat die Erwartung geäußert, dass viele Gemeinden wegen der Reform ihre Zusammenarbeit mit Privatbanken einstellen würden. Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll teilte auf Nachfrage allerdings mit, die Stadt werde sicherlich weiterhin kurzfristige Geldanlagen bei Privatbanken tätigen. Voraussetzung sei, dass die Geldanlage mindestens über die Ratingnote A- verfüge. Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen sehe er „keine Risiken“, sagte Föll. Den Spielraum, auch zur Privatbank gehen zu können, brauche man, um Strafzinsen zu vermeiden.

Allein auf öffentlich-rechtliche Institute und Genossenschaftsbanken will Stuttgart also nicht setzen, obwohl dort weiter alle Kundeneinlagen durch die jeweiligen Sicherungssysteme abgedeckt sind. Die Sicherungssysteme der verschiedenen Bankengruppen greifen für Beträge, die von der gesetzlichen Einlagensicherung von 100 000 Euro pro Person nicht abgedeckt sind. Klar ist allerdings auch, dass eine vollständige Bedienung aller Ansprüche bei einer großen Pleiteserie in der Finanzbranche nicht möglich wäre.