Der Discounter und weitere Geschäfte im Gewerbegebiet haben Bestandsschutz. Erweiterungen und neue Ansiedlungen sollen aber unterbunden werden. Foto: Archiv Sandra Hintermayr

Um Ortszentren als Einkaufsstandorte lebendig zu halten, will die Stadt Stuttgart so wenig Konkurrenz wie möglich in den Gewerbegebieten zulassen. Für Stuttgart-Fasanenhof liegt nun ein Plan vor – doch es gibt noch viele Fragen.

Fasanenhof - Stand jetzt ist der Einzelhandel in großen Teilen des Gewerbegebiets Fasanenhof-Ost zulässig. „Wir sehen hier Regelungsbedarf“, sagte Jan Ferenz vom Amt für Stadtplanung und Wohnen in der September-Sitzung des Möhringer Bezirksbeirats. Denn jeder Laden mit einem sogenannten zentrenrelevanten Sortiment – dazu zählen beispielsweise Lebensmittel, Haushalts- oder Drogeriewaren – stehe in Konkurrenz zu den Geschäften in den Ortszentren. Diese will die Stadt stärken und hat deswegen bereits 2008 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen.

Die Verwaltung will nun den „Bebauungsplan Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost, Regelung des Einzelhandels (Mö 226)“ aufstellen, der den Einzelhandel im Gewerbegebiet einschränkt beziehungsweise weitestgehend ausschließt. Rund um den Kreisverkehr Schelmenwasenring soll ein nicht zentrenrelevanter Einzelhandel erlaubt sein, ebenso in Ausnahmefällen ein zentrenrelevantes Randsortiment und der Verkauf bei Gewerbebetrieben, sofern es sich nur um einen untergeordneten Betriebsteil mit maximal 100 Quadratmeter Verkaufsfläche handelt. Letzteres soll auch im restlichen Gewerbegebiet in Ausnahmefällen zulässig sein.

Bestandsschutz für Lidl und Co.

„Bestehende Geschäfte haben erweiterten Bestandsschutz“, erklärte Ferenz. Dazu zählen unter anderem der Lidl und der Tankstellenshop. Sie dürfen ihre Geschäfte erneuern und erweitern, sofern die bestehende Verkaufsfläche nicht vergrößert wird. Neue Läden mit zentrenrelevantem Sortiment dürfen sich nicht ansiedeln. Mit diesen Einschränkungen will man vor allem den Einzelhandel am Europaplatz im Wohngebiet Fasanenhof stärken, sagte Ferenz. Gleichzeitig wolle man mit der Neuregelung den Gewerbestandort als solchen stärken. „Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist groß“, sagte Ferenz.

Eigentlich habe man eine Gesamtüberplanung des Gewerbegebiets im Sinn gehabt, sagte Ferenz. Allerdings seien viele Themen noch nicht geklärt, etwa, ob der umgebaute Problem-Kreisverkehr nun so bleiben wird oder nicht. Weil ein schneller Abschluss eines Gesamtverfahrens deswegen nicht absehbar sei, habe man sich entschieden, das Thema Einzelhandel auszukoppeln und vorzuziehen, auch, weil es Erweiterungsbestrebungen der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte gebe. Diese könne man so unterbinden. Die gesamtinhaltliche Planung für das Gewerbegebiet stehe nach wie vor aus und soll vermutlich 2021 angegangen werden.

Erst einmal keine Zustimmung

Die Möhringer Bezirksbeiräte sahen viele Fragen zum Gewerbegebiet noch unbeantwortet und lehnten den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans mehrheitlich ab. Eine klare Regelung sei zwar sinnvoll, sagte Hartmut Ellinger (Grüne), er wollte aber wissen, was das Ziel der Gesamtplanung für das Gewerbegebiet sein soll. Axel Brodbeck (Freie Wähler) und Horst Fleischmann (Die Fraktion) wollten wissen, wie es um Leerstände im Gewerbegebiet bestellt ist und ob es nicht besser sei, Einzelhandel zuzulassen statt Gebäude leer stehen zu lassen. Fred Wagner (CDU) fragte, ob denn eine Beschränkung des Einzelhandels in dem Gebiet sinnvoll sei vor dem Hintergrund der Aufsiedlung der Plieninger Straße 140. Dort sollen mehrere Tausend Arbeitsplätze entstehen. „Wir wissen gar nicht, wie es mit dem Handel und Gewerbe in Corona-Zeiten weitergeht“, sagte Monika Herrmann (Grüne). Sie fragte, ob es nicht sinnvoll sei, mit der Planung noch abzuwarten.