Bei den Koalitionsverhandlungen war die Einigung bei den Befristungen ein Hauptanliegen der SPD. Foto: dpa

SPD und Union wollen künftig sachgrundlose Befristungen nur noch maximal 18 Monate zulassen. Außerdem soll es in dieser Zeit auch nur eine weitere Befristung geben dürfen.

Berlin - Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken. Deren Dauer solle gesetzlich auf 18 statt bisher 24 Monate begrenzt werden, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch aus Verhandlungskreisen.

Bis zu dieser Gesamtdauer sei auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich. Abhängig von der Unternehmensgröße solle zudem nur noch eine bestimmte Anzahl von Befristungen gestattet sein. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten dürften nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.

Kettenberfristungen werden verhindert

Endlose Kettenbefristungen sollen zudem verhindert werden. Dazu sei vorgesehen, dass eine Befristung nicht mehr möglich sei, wenn zuvor bereits für eine Gesamtdauer von bis zu fünf Jahren eine befristete oder unbefristete Anstellung beim selben Arbeitgeber bestanden habe.

Die Eindämmung befristeter Arbeitsverträge war eine der Bedingungen, unter denen ein SPD-Sonderparteitag am 21. Januar grünes Licht für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen gegeben hatte. In den Sondierungen hatte die SPD-Spitze noch erfolglos eine Neuregelung gefordert.