Der Bund plant offenbar eine nächtliche Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100. (Symbolbild) Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Die Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen werden ersten Berichten zufolge konkreter. Demnach hat die Bundesregierung den Fraktionen von Union und SPD bereits Vorschläge zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes übermittelt.

Berlin - Die Pläne für eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen nehmen Gestalt an. Wie die Sender RTL und NTV am Freitagabend berichteten, hat die Bundesregierung den Fraktionen von Union und SPD bereits konkrete Vorschläge zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes übermittelt. In der sogenannten „Formulierungshilfe“ sind demnach unter anderem nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vorgesehen.

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In dem Text heißt es dem Bericht zufolge: „Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen.“

Diese Ausnahmen gibt es

Zu diesen Maßnahmen zählt dem Bericht zufolge unter anderem eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr – es sei denn, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist begründet. Als Beispiele werden demnach medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender genannt. 

Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen dürften dem Bericht zufolge keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, sofern nicht „die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben“.

Baumärkte müssen schließen

Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ wie zum Beispiel Baumärkte dürften dem Bericht zufolge auch nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen. Auch Übernachtungsangebote sollen ab einer Inzidenz von mehr als 100 untersagt werden.

Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist. Der bisherige Flickenteppich an länderspezifischen Einzelregelungen würde vereinheitlicht.

Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen. Bereits in der kommenden Woche soll sich der Bundestag damit befassen. Auch die Länderkammer, der Bundesrat, müsste dem Gesetz zustimmen. Dafür dürfte die bislang für den 7. Mai geplante nächste Sitzung vorgezogen werden.