Das schwarz-rote Kabinett bringt ein Gesetz auf den Weg, das die Gründung von Arbeitnehmervertretungen erleichtern soll. Bei den Arbeitgebern heißt es, eine „Nachhilfe des Gesetzgebers“ sei nicht notwendig.
Berlin - Nur eine Minderheit der Arbeitnehmer in Deutschland wird von einem Betriebsrat vertreten. Im Westen waren es laut Forschungsinstitut IAB zuletzt 41 Prozent und im Osten 36 Prozent der Beschäftigten. Besonders selten sind Betriebsräte in kleinen Unternehmen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Gründung von Betriebsräten vereinfacht und deren Arbeit erleichtert werden. Am Mittwoch billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Warum bringt die Regierung jetzt eine Novelle auf den Weg?
Teile des Vorhabens stehen im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Die Gewerkschaften dringen seit geraumer Zeit auf eine Reform. Arbeitsminister Heil sagte am Mittwoch: „Dort, wo Betriebsräte tätig sind, ist mehr Raum für Innovationen, sind die Arbeitsbedingungen oft besser und wirtschaftliche Erfolge stabiler.“ Krisen könnten besser bewältigt werden. Die betriebliche Mitbestimmung müsse ihre Aufgabe auch im Zeitalter der Digitalisierung erfüllen, ergänzte Heil.
Was ist genau geplant?
Die Regierung will die Wahl von Betriebsräten insbesondere in kleinen Betrieben vereinfachen. Kandidaten für das Gremium sollen auch vor der Aufstellung weniger Unterstützer-Unterschriften aus der Belegschaft beibringen müssen. In Betrieben mit bis zu 20 Wahlberechtigten soll diese Verpflichtung ganz entfallen, in solchen zwischen 20 und 100 Wahlberechtigten sollen zwei Unterschriften pro Kandidat reichen. Die Anfechtung von Betriebsratswahlen soll nach dem Willen der Regierung eingeschränkt werden. Bisher sind drei Beschäftigte, die zu Wahlversammlungen einladen, gegen ordentliche Kündigungen geschützt. Künftig sollen es sechs sein. Zudem plant die Koalition einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats beim Notar beglaubigen lassen und entsprechende Vorbereitungsschritte einleiten.
Was ist mit Digitalisierung der Arbeitswelt und Künstlicher Intelligenz?
Das Gesetz soll klarstellen, dass Betriebsräte auch dann Mitspracherechte haben, wenn im Unternehmen Künstliche Intelligenz eingesetzt wird – etwa bei Arbeitsabläufen oder der Personalauswahl. Die Arbeitnehmervertreter sollen überdies bei der Ausgestaltung von Regeln für mobiles Arbeiten ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Das Thema ist hochaktuell, in der gegenwärtigen Coronapandemie arbeiten viele Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice. Auch nach der Pandemie sollen Betriebsräte per Video- oder Telefonkonferenz tagen können. Verträge mit dem Arbeitgeber – etwa Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne – sollen künftig auch mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden können.
Wie reagieren die Sozialpartner auf die Pläne?
Die Arbeitgebervereinigung BDA warf der Bundesregierung vor, den Unternehmen eine weitere bürokratische Last aufzubürden. Die Sozialpartner bedürften keiner Nachhilfe des Gesetzgebers. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, lobte hingegen die Pläne. Er sprach von einem „ersten wichtigen Schritt“. Notwendig sei aber eine grundlegende Modernisierung der Betriebsverfassung. Nach dem Regierungsbeschluss vom Mittwoch ist nun der Bundestag am Zug. Eine Zustimmung der Länder ist in diesem Fall nicht erforderlich.