Lena Nyers hat schon mit Packen begonnen. Wo sie die Karton wieder auspacken darf, ist allerdings ungewiss. Foto: factum/Granville

Eine Kündigung, kaum Rente und keine Chance auf Hilfe: Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, droht Lena Nyers aus Besigheim die Obdachlosigkeit. Ihr Vermieter würde ihr gerne helfen, doch er braucht die kleine Bleibe selbst dringend.

Besigheim - Die letzten zwölf Monate waren schrecklich für Lena Nyers. Sie hat ihre Arbeit verloren, der Tod ihrer Mutter hat sie schwer beschäftigt, und dann hat sie noch die Kündigung für ihre Wohnung bekommen. Die Folge war ein Nervenzusammenbruch und ein langer Klinikaufenthalt. Die Situation hat sich seither nicht wesentlich verbessert. Lena Nyers sucht verzweifelt eine Wohnung, die sie sich mit ihrem kleinen Einkommen leisten kann. Bis jetzt hat sie trotz intensiver Suche nichts gefunden. Bleibt das so, droht ihr im Januar die Obdachlosigkeit. „Das Ganze ist äußerst prekär“, sagt die 60-Jährige mit einer Stimme, der anzuhören ist, dass sie viel Energie verloren hat.

Geschichten von Menschen, die dringend eine Wohnung suchen, eine bezahlbare dazu, gibt es zuhauf. Die Geschichte von Lena Nyers jedoch sticht aus dieser Menge heraus. Der Grund für die Kündigung ihrer Wohnung hat nichts mit Mietschulden oder einem egoistischen Vermieter zu tun. Und: In ihrem Fall greifen die vorhandenen Sicherungssysteme nicht. „Das ist ein außergewöhnlicher Fall“ sagt Tamara Palmer von der Wohnungslosenhilfe Ludwigsburg, die Lena Nyers in ihrer Not eingeschaltet hat. Aber selbst Tamara Palmer, die schon oft Wege aus vertrackten Situationen gefunden hat, ist hier ratlos.

Die Konkurrenz ist riesig

Die Kündigung für Lena Nyers Eineinhalbzimmer-Wohnung kam im Juni: Eigenbedarf. Der Vermieter, der im selben Haus wie Lena Nyers wohnt, möchte dort eine Pflegerin einquartieren, die sich um seine schwerst pflegebedürftige Frau kümmern soll. Bis jetzt macht Albrecht Gerhard das so gut es geht alleine. „Aber ich komme bald selbst auf dem Zahnfleisch daher“, sagt der 79-Jährige – für den Lena Nyers großes Verständnis hat. Deshalb hat sie der Kündigung auch nicht widersprochen, obwohl ihr das für ihre Wohnungssuche wertvolle Zeit beschert hätte. „Das hilft ja nix, der Mann tut mir wirklich leid“, sagt sie.

Lena Nyers, die seit August in Frührente ist, hat im Monat 860 Euro zur Verfügung. Von der Stadt hat sie deshalb einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnunghat – in der Theorie. In der Praxis sieht es aber so aus, dass es viel zu wenig solcher Wohnungen gibt. Die nächstgelegene kommunale Wohnbaugesellschaft, die solche Unterkünfte im Portfolio hat, sitzt in Bietigheim – doch die Bietigheimer Wohnbau darf nur an Bietigheimer Bedürftige vermieten. Und bei den großen privaten Unternehmen, Vonovia etwa, stehen die Bewerber auch Schlange.

Ohne neue Wohnung keine Unterstützung

Für die 40 Quadratmeter im Dachgeschoss, die Lena Nyers seit sechs Jahren bewohnt, zahlt sie 310 Euro plus 100 Euro für Heizung. Wenn sie bei ihrer Suche im Internet, in diversen Wochenblättern und auf Aushängen in Geschäften tatsächlich mal was entdeckt hat, das dieser Preisklasse entspricht, war es immer das gleiche: Die Konkurrenz war riesig, und ein anderer bekam den Zuschlag. Auch neulich. 420 Euro sollte die Einzimmer-Wohnung kosten. Dass sie nicht mal 20 Quadratmeter groß war – egal. „Solche Dinge gibt’s“, sagt die Frau, die bis zu ihrer Trennung vor sechs Jahren im Eigenheim lebte.

Theoretisch könnte Lena Nyers auch in eine Wohnung ziehen, die etwas teurer ist als die jetzige und dann Grundsicherung beantragen, also eine Unterstützung vom Sozialamt. Aber auch dafür bräuchte sie erst einmal eine Wohnung. Und dann noch einen Vermieter, der wartet, bis Lena Nyers die Bescheinigung vom Amt bringt, dass die Miete sicher überwiesen wird. „Welcher Vermieter macht denn so was mit, wenn er seine Wohnung sofort an jemanden Solventen vermieten kann?“, fragt Tamara Palmer von der Wohnungslosenhilfe rhetorisch und aus Erfahrung.

Ende Dezember muss die Wohnung leer sein

Bei jedem fünften Fall, bei dem die Wohnungslosenhilfe, genauer: ihre Fachstelle Wohnungssicherung, gefragt ist, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs die Ursache. In der Regel hat der Vermieter Pläne, deren Umsetzung nicht supereilig ist, etwa wenn er seine Kinder in den eigenen vier Wänden unterbringen möchte. Wenn es hart auf hart kommt, räumt das Gericht in solchen Fällen eine relativ lange Räumungsfrist ein. In diesem Fall wäre das anders. Die Notsituation des Vermieters Albrecht Gerhard steht außer Zweifel. „Das ist ein Leidensweg“, sagt Lena Nyers, die sich im Grunde an die strengen finanziellen Regeln halten muss, die für Hartz-IV-Empfänger gelten – mit dem Unterschied, dass sie nicht die Unterstützung bekommt, die Hartz-IV-Empfänger bekommen.

Ende Dezember muss Lena Nyers ausgezogen sein. Ist sie das nicht, kann Albrecht Gerhard die Wohnung räumen lassen. Lena Nyers könnte dann im Obdachlosenheim unterkommen. Dass all das passiert, will weder sie, noch Albrecht Gerhard. Ob es sich verhindern lässt?