Stuttgart zieht Bilanz nach einem Jahr Cannabis-Teillegalisierung – und die fällt ernüchternd aus. Die Justiz werde mit Anträgen überschüttet, die Polizei kann kaum durchgreifen und die Prävention bleibt auf der Strecke, kritisieren Verantwortliche.
Ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis bleibt das neue Gesetz auch in Stuttgart umstritten wie zuvor. In der Folge der Coronapandemie hatte die Stadt Stuttgart vor zwei Jahren auch mit einem Drogenmonitoring des Abwassers begonnen. Im ersten Jahr nach der Teillegalisierung stellte man im Mittel einen Anstieg des Cannabis-Konsums von etwa 13 Prozent im Vergleich zum Jahr davor fest.
Wobei die Zahlen nach dieser kurzen Untersuchungszeit noch als recht unsicher gelten. Immerhin hat Stuttgart, wo in jedem Monat eine Woche lang nach THC-Carbonsäure und den Abbauprodukten auch anderer Drogen gefahndet wird, eine deutlich bessere Datenlage als andere Städte, wo man nur eine Woche pro Jahr testet. Mit „100 Milligramm pro 1000 Einwohner“ sei die Landeshauptstadt in dieser Frage aber „nicht besser und nicht schlechter als andere Großstädte“, erklärte Peter Schilling, der Leiter des Zentrallabors der Stadtentwässerung, im Gemeinderat zu den festgestellten Mengen.
Staatsanwälte: Cannabis-Gesetz führt zu deutlichem Mehraufwand
Wenn es nach Susanne Dathe ginge, die für Drogendelikte zuständige Stuttgarter Oberstaatsanwältin, müsste das neue Cannabis-Gesetz wieder abgeschafft werden. So sei „die Justiz nicht entlastet worden“. Schon im Vorfeld habe man einen „erheblichen Aufwand“ gehabt, weil man etwa 7000 noch nicht ganz abgeschlossene Verfahren haben überprüfen müssen. Jetzt sei man mit einer Fülle von Anträgen konfrontiert von Personen, die wegen eines Cannabis-Drogendelikts vorbestraft sind und dies nun aus dem Strafregister getilgt haben möchten. Der Wegfall „kleiner Besitzdelikte“ mache den Mehraufwand „nicht wett“, sagte die Oberstaatsanwältin. Diese hätten „wenig Arbeit“ gemacht, weil sie zumeist gar nicht zu den Gerichten gelangt seien.
Das Gesetz habe auch „erhebliche Webfehler“, welche die Arbeit der Ermittlungsbehörden schwerer machten. So habe man gewisse Instrumente durch das neue Gesetz nicht mehr, etwa die Telefonüberwachung bei nicht geringen Mengen. 25 Gramm Cannabis, die man heute bei sich führen dürfe, seien zuvor eine Handelsmenge gewesen. Da die Käufer sich nicht mehr strafbar machten, habe das zur Folge, „dass der Schwarzmarkt eher steigt“, so Susanne Dathe. Die erlaubten Mengen müssten herabgesetzt werden. Die Oberstaatsanwältin fordert im Gesetz „eine Differenzierung zwischen Haschisch und Marihuana“, also zwischen Blättern und Blüten der Pflanze und ihrem gepressten Harz, das einen noch höheren Wirkstoffgehalt hat.
Der Polizei fehlt der „Sanktionsdruck“
Hendrik Weiß, der Leiter des Drogendezernats bei der Stuttgarter Polizei, sieht auch das Ziel der Stärkung des Jugendschutzes nicht erreicht. Zwar sei das Kiffen für Jugendliche noch immer verboten, da es sich aber nur noch um eine Ordnungswidrigkeit handle, habe man hier keinen „Sanktionsdruck“ mehr. So kann man sogenannte erstauffällige Drogenkonsumenten nicht mehr zu einem Interventionsprogramm verpflichten. Auch die Strafen für jene, die Cannabis an Jugendliche abgeben, seien gesenkt worden. Die Folge: „Der Straßenhandel floriert“, sagt Hendrik Weiß. Bei einer zulässigen Menge von 25 Gramm, die man dabeihaben darf, könne man nicht mehr zwischen Händler und Konsument unterscheiden. Und wie wolle man „gerichtsfest dokumentieren“, wenn jemand Cannabis in der Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche konsumiert? „Das lässt sich nicht umsetzen“, sagt der Leiter des Drogendezernats.
Maurice Cabanis, der Ärztliche Direktor für Suchtmedizin im Klinikum der Stadt, kritisiert, dass es für die Drogenprävention etwa in Schulen in dem neuen Gesetz keine Standards gebe, was angeboten werden müsse. „Das ist wirklich hanebüchen“, so der Suchtmediziner.
Plus 13 Prozent im ersten Jahr: Ist das wenig oder viel?
Die Lokalpolitiker sehen das derweil unterschiedlich. Beate Bulle-Schmid sagte für die CDU, sie sehe das neue Gesetz „sehr kritisch“. Ein Zuwachs des Cannabis-Konsums um 13 Prozent sei „ganz schön viel“. Als geradezu „widersinnig“ empfindet die CDU-Stadträtin, dass man die Droge zunächst legalisiere und den Eindruck erwecke, diese sei harmlos, um dann mehr Prävention zu fordern. Sie stelle auch fest, dass in der Stadt inzwischen öfter offen Cannabis geraucht werde. Dem hielt Johanna Tiarks von der Linkspartei entgegen: „Wir riechen das, wie wir auch Leute sehen, die Alkohol trinken.“ Die größte Volksdroge bleibe der Alkohol. Für ein Problem hält Tiarks, dass der Konsum von Cannabis nun zwar teilweise legalisiert sei, die Konsumenten sich aber weiterhin bei den Händlern auf dem Schwarzmarkt eindecken müssten.
Laura Halding-Hoppenheit, die früher für das Linksbündnis im Rat saß und jetzt bei den Freien Wählern ist, hält Cannabis für eine „Einstiegsdroge“. Durch die Teillegalisierung „scheint es so, dass sie so harmlos ist, das ist sie aber nicht“. Auch den Vergleich mit Alkohol will Halding-Hoppenheit nicht gelten lassen. Die FW-Stadträtin ist wie alle im Gremium entschieden für einen stärkeren Kinder- und Jugendschutz.
Fabian Reger von den Grünen betonte, dass das Gesetz erlassen wurde, weil Cannabis inzwischen eine Alltagsdroge sei und von den Konsumenten „ein relativ großer Prozentsatz das auch im Griff hat“. Angesicht dieser Tatsache sei die Teillegalisierung mit seiner „Enttabuisierung und Entkriminalisierung“ als „ Fortschritt“ zu sehen.
Anders als seine Partei, welche die Teillegalisierung im Bundestag abgelehnt hat, vertrat AfD-Stadtrat Niels Foitzik eine unerwartete Position. „Dass Cannabis verteufelt wurde, fand ich schon immer schlecht“, sagte er. Die Legalisierung nennt er „einen Ausdruck der Freiheit für erwachsene Menschen“. Dagegen fordert auch Foitzik einen stärkeren Kinder- und Jugendschutz und „drastische Strafen“ für jene, die Cannabis an Kinder und Jugendliche verkaufen.