In Großbritannien erwirkte Boris Johnson eine Zwangspause des Unterhauses. Foto: dpa

Ein schottisches Gericht hat einen Eilantrag gegen die Zwangspause des britischen Parlaments abgelehnt. Die Hauptverhandlung in der Sache soll in einer Woche stattfinden.

Edinburgh - Ein schottisches Gericht hat am Freitag den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die vorübergehende Schließung des britischen Parlaments abgelehnt. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal in Edinburgh.

Eingereicht hatte den Antrag eine Gruppe von Oppositionsabgeordneten. Sie sehen in der von Premierminister Boris Johnson erwirkten Zwangspause des Unterhauses eine unzulässige Einschränkung des Parlaments und wollen die Maßnahme gerichtlich unterbinden. Für den 6. September ist dazu eine Anhörung vorgesehen.

Höchst umstritten

Ähnliche Klagen wurden auch vor den High Courts in Belfast und London eingereicht. Der ehemalige konservative Premierminister John Major teilte am Freitag mit, er wolle sich einer der Klagen anschließen.

Johnson hatte am Mittwoch bei Queen Elizabeth II. erfolgreich beantragt, das Parlament in London von Mitte September bis Mitte Oktober zu suspendieren, um in einer neuen Sitzungsphase sein Regierungsprogramm vorzulegen. Der Schritt ist so kurz vor dem EU-Austrittsdatum am 31. Oktober höchst umstritten. Die Zeit, in der die Abgeordneten einen ungeregelten Brexit per Gesetzgebungsverfahren noch verhindern könnten, ist dadurch stark verkürzt.