Der Stuttgarter Flughafen könnte schon bald nach dem im November 2013 verstorbenen ehemaligen OB Manfred Rommel benannt werden. Foto: dpa

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat vorgeschlagen, den Flughafen Stuttgart nach dem im letzten Jahr verstorbenen Alt-OB Manfred Rommel zu benennen. "Als Stadt möchten wir unseren Alt-OB in besonderer Weise würdigen", sagte OB Kuhn am Donnerstag.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat vorgeschlagen, den Flughafen Stuttgart nach dem im letzten Jahr verstorbenen Alt-OB Manfred Rommel zu benennen. "Als Stadt möchten wir unseren Alt-OB in besonderer Weise würdigen", sagte OB Kuhn am Donnerstag.

Stuttgart - Der Stuttgarter Flughafen soll nach dem Wunsch von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) zum Manfred-Rommel-Flughafen werden. Der OB hatte am Donnerstag einen entsprechenden Artikel der "Stuttgarter Zeitung“ bestätigt.

Wie Kuhn weiter mitteilte, habe er "eine angemessene Würdigung im Blick, aber ohne Hast". Und habe dazu im Laufe der vergangenen Wochen viele Gespräche geführt, beginnend mit der Familie Rommel und der CDU im Gemeinderat, aber auch mit der Landesregierung, dem Mehrheitseigner der Flughafen Stuttgart GmbH.

Am Mittwochabend hatte Kuhn die Fraktionsvorsitzenden im Stuttgarter Gemeinderat eingeladen und seinen Vorschlag unterbreitet, der auf breite Zustimmung gestoßen sei. Am Donnerstagvormittag habe er die Bürgermeisterrunde informiert.

Bislang hat der Flughafen Stuttgart keinen persönlichen Namensgeber. Nach dem Tod Rommels im vergangenen November hatte die CDU den Vorschlag gemacht, den Flughafen nach ihm zu benennen. Dessen Geschäftsführer Georg Fundel hatte die Idee unterstützt. Die FDP hatte sich auf ihrem Landesparteitag Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, den Stuttgarter Flughafen nach dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss zu benennen.

Getragen wird der Airport vom Land Baden-Württemberg (65 Prozent) und der Landeshauptstadt Stuttgart (35 Prozent). Nachdem das Vorum des Gemeinderats eingeholt wurde, werden die drei Vertreter der Landeshauptstadt im Aufsichtsrat die Benennung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorschlagen.