Heinz Schulmeyer widmet sich in seiner Freizeit einem wichtigen Thema Foto: Braitinger

Heinz Schulmeyer aus Esslingen informiert Menschen ehrenamtlich über Themen, mit denen man sich nicht gerne beschäftigt, beispielsweise die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod.

Esslingen - Es geht um den eigenen Tod, genauer, um die Zeit unmittelbar davor. Es ist schwere Kost, mit der sich Heinz Schulmeyer in seiner Freizeit beschäftigt. Die Papiere, über die der 71-Jährige in Lenningen und Umgebung im Auftrag des Vereins Unser Netz Auskunft gibt, regeln medizinische und rechtliche Fragen am Ende eines Lebens. Die Menschen, die zu ihm kommen, sind oft zwischen 60 und 70 Jahre alt. Man müsste sich nun einmal darum kümmern, fänden viele von ihnen.

Es gebe aber auch Treffen mit Menschen, die bereits hochbetagt oder schwer erkrankt seien. Das erschwere die Beratung. Der Fachmann empfiehlt, sich nicht erst zu informieren, wenn man bereits einen kritischen Termin im Krankenhaus hat. „Dann sind die Leute schon in einer Stresssituation“, sagt er.

Gefangen im Informationsdschungel

Zu seinem Ehrenamt gekommen ist Schulmeyer, weil er sich selbst mit dem Thema befasste und zunächst nur schwer im Informationsdschungel zurechtkam. „Ich wollte das für mich selbst machen, habe aber nie durchgeblickt. Ich musste mich in das Thema einarbeiten“, erinnert er sich. Als beim Lenninger Verein Unser Netz jemand gesucht wurde, der sich dem Thema widmen sollte, hat er sich gemeldet. Seitdem besucht er Fortbildungen und hält sich auf dem Laufenden. Eine große Hilfe ist ihm dabei das Informationsangebot der Esslinger Initiative, einem Verein, der sich ebenfalls mit der Thematik befasst. Allerdings biete er keine Rechtsberatung an, er informiere nur, betont Schulmeyer.

Eines der wichtigsten Vorsorgepapiere ist die Patientenverfügung. In ihr können Menschen ihren Willen für den Fall formulieren, wenn sie im Sterben liegen und sich nicht mehr selbst äußern können. „Wenn man noch ja und nein sagen kann, gilt die Patientenverfügung nicht“, erklärt Schulmeyer. Inzwischen gibt es viele Vordrucke mit Formulierungen, die medizinische und rechtliche Sicherheit bieten. Generell kann eine Patientenverfügung aber auch frei formuliert werden. Sie dient dazu, Ärzten und Angehörigen Hinweise auf die Wünsche der sterbenden Patienten und ihrer Angehörigen zu geben.

Vor dem Leiden haben die meisten Menschen Angst

Die größte Angst der meisten Menschen sei es, in den letzten Tagen und Wochen des Lebens leiden zu müssen, weiß Schulmeyer aus seinen Beratungsgesprächen. Es sei nicht einfach, sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, um die es bei der Patientenverfügung gehe. Es könnten dort aber auch Wünsche für eine Palliativbehandlung formuliert werden. Und wer eine Patientenverfügung haben wolle, könne zuvor auch den Hausarzt konsultieren.

Es sind medizinische, juristische und ethische Grenzbereiche, die in den Papieren geklärt werden sollen. „Man hofft, dass man sie nie braucht“, sagt Schulmeyer. Oft geht es um lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Ernährung oder Beatmung am Ende des Lebens, die die Menschen nicht wollen. Der Wunsch auf eine lebensverlängernde Behandlung kann aber ebenso festgeschrieben werden. Schulmeyer betont, dass er nicht missionieren wolle, eine Patientenverfügung auszufüllen. „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“, sagt er.

Falls keine Patientenverfügung vorliegt, müssen die Ärzte über die Familie oder die Freunde des Patienten den mutmaßlichen Willen ermitteln. Wer eine bestimmte Person mit der Entscheidung beauftragen möchte, sollte eine Vollmacht ausstellen. Andernfalls kann ein Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das kann der Ehegatte oder ein Verwandter sein, muss es aber nicht. Gerade wenn innerhalb der Familie Zwistigkeiten bestehen, kann das Gericht einen professionellen Betreuer beauftragen.

Ein Termin kann mit der Geschäftsstelle von Unser Netz, Telefonnummer 07026/37 01 98, vereinbart werden