Unabhängig sollen Richter Recht sprechen. Auch Laien dürfen in Deutschland bei der Urteilsfindung mitarbeiten. Foto: picture alliance/dpa

26 von 52 aus dem Kreis Böblingen vorgeschlagene Laienrichterkandidaten am Verwaltungsgericht wurden gewählt. Nicht geschafft hat es der umstrittene AfD-Kreisrat Thomas Hartung.

26 von vorgeschlagenen 52 Kandidaten aus dem Kreis Böblingen haben es geschafft, drei von ihnen stammen von der Kreis-AfD: Sie treten ihr Amt als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart an. Der zuständige Richterwahlausschuss in Stuttgart hatte am 23. Oktober über die Kandidaten aus den zum Regierungsbezirk Stuttgart gehörenden Land- und Stadtkreisen abgestimmt.

 

Nach Informationen unserer Zeitung gehören zu den 26 Personen auch drei Kandidaten der AfD. Sieben hatte die Partei im Spätsommer ins Rennen geschickt. Ihren Ehrenamtsdienst ab dem 1. Dezember werden demnach der Böblinger Jörg-Achim Bauer, der Sindelfinger Andreas Schaab und der Schönaicher Pascal Stephany antreten. Bauer, Schaab und Stephany sitzen seit 2024 im Kreistag und sind alle drei Mitglieder des Böblinger AfD-Kreisverbands, der von Landtagswahl-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier geführt wird.

Unterschiedliche Handhabung in den Landkreisen

Im Gegensatz zu anderen Kreisen hat der Kreistag in Böblingen alle Kandidaten der Kreistagsfraktion der AfD durchgewunken. Eine pauschale oder individuelle Ablehnung von Kandidaten der Rechtsaußenpartei hat es also nicht gegeben. In Mannheim, Freiburg oder Schwäbisch Hall sind die AfD-Bewerber für die Laientätigkeit an den Verwaltungsgerichten gescheitert. In Heilbronn musste die Wahl wiederholt werden, nachdem das Stuttgarter Verwaltungsgericht nach Klage eines AfD-Kreisrats die Liste für unrechtmäßig erachtete. Grund war die pauschale Ablehnung der AfD durch die anderen Fraktionen. Am 20. Oktober stimmte der Kreistag in Heilbronn erneut über die vorgeschlagenen Personen ab, diesmal aber einzeln. Alle sieben AfD-Kandidaten fielen durch.

Landrat Roland Bernhard – qua Amt auch Vorsitzender des Kreisgremiums – bekräftigt nach der Wahl der 26 Kandidaten die Richtigkeit des Vorgehens des Gremiums, auch sieben Kandidaten der Kreis-AfD auf die Vorschlagsliste mitzuwählen: „Die eingegangenen Vorschläge wurden von der Kreisverwaltung auf Wählbarkeit geprüft. Der Kreistag hat auf dieser Grundlage die Vorschlagsliste beschlossen. Damit hatten Kreisverwaltung und Kreistag rechtlich einwandfrei das Verfahren geführt.“ Auf Anfrage verteidigt Bernhard das Vorgehen, wie es in Böblingen umgesetzt wurde: „Diese Form des Verfahrens ist in Böblingen geübte und nach unserer Kenntnis auch in den meisten anderen Landkreisen gängige Praxis. Die nun erfolgte Auswahlentscheidung durch den Wahlausschuss ist nicht zu beanstanden.“

Radikaler AfD-Kandidat fand keine Zustimmung

Nicht gewählt wurde der durch seine politischen Äußerungen umstrittene Kreisrat aus Leonberg, Thomas Hartung. Wie unsere Zeitung berichtete, fiel Hartung in der Vergangenheit wiederholt mit rassistischen und ableistischen Posts in den Sozialen Medien auf. Unter anderem griff er auf Facebook das von mehreren deutschen Gerichten als verfassungswidrig, von der AfD dennoch propagierte „Migrationskonzept“ auf. Zudem stellte er gegenüber unserer Zeitung die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Frage. Manche Vorwürfe bekräftigte der ehemalige Mitbegründer der AfD-Sachsen, zu anderen äußerte er sich auf Nachfrage nicht mehr konkret. Ob Hartung durch seine extremen Positionen durch das Raster des Richterwahlausschusses fiel, ist nicht bekannt.

Für den Leonberger ist das jüngste Scheitern am Verwaltungsgericht bereits das zweite Mal, dass er eine anvisierte Ehrenamtsstelle nicht erhält. 2024 versucht der AfD-Funktionär, ehrenamtlicher Richter am Verfassungsgerichtshof Stuttgart zu werden – vergeblich. Die Landtagsfraktionen verweigerten ihm die Stimme wegen unterschiedlicher diskriminierender Aussagen in der Vergangenheit.

Das Verwaltungsgericht

Aufgaben
Das Verwaltungsgericht verhandelt Entscheidungen und Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung und bietet Rechtsschutz gegen rechtswidrige Handlungen von Behörden. Dabei kann es um Entscheidungen im Bildungs-, Klimaschutz- oder Asylrechtsbereich gehen.

Stimmrecht
272 ehrenamtliche Richter arbeiten nun für fünf Jahre am Stuttgarter Gericht mit. Sie haben als Laien dasselbe Stimmgewicht wie ein hauptamtlicher Berufsrichter mit juristischem Studienabschluss.