Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat vor dem Landgericht Stuttgart Anklage gegen vier ehemalige Manager der LBBW Immobilien GmbH erhoben. Sie sollen Ende 2007 grünes Licht für ein 21 Millionen Euro schweres Immobilienprojekt in Rumänien gegeben haben. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat vor dem Landgericht Stuttgart Anklage gegen vier ehemalige Manager der LBBW Immobilien GmbH erhoben. Sie sollen Ende 2007 grünes Licht für ein 21 Millionen Euro schweres Immobilienprojekt in Rumänien gegeben haben.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat vor dem Landgericht Stuttgart Anklage gegen vier ehemalige Manager der LBBW Immobilien GmbH erhoben. Die drei ehemaligen Geschäftsführer im Alter zwischen 51 und 63 Jahren sowie der 33 Jahre alte Projektleiter sollen im Dezember 2007 grünes Licht für ein 21 Millionen Euro schweres Immobilienprojekt in Rumänien gegeben haben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Dabei hätten sie gewusst, dass die Informations- und Kalkulationsgrundlagen nicht den Mindestanforderungen an ein solches Geschäft entsprachen. Das gescheiterte Immobilienprojekt habe bei der LBBW Immobilien Gruppe zu einem Verlust in zweistelliger Millionenhöhe geführt.

Ein Sprecher der LBBW wollte das Verfahren am Mittwoch nicht kommentieren. Die Landesbank Baden-Württemberg hatte im Zuge der Finanzkrise unter anderem auch wegen hochriskanter Immobiliengeschäfte in den Jahren 2008 und 2009 Milliardenverluste eingefahren. Die Bank musste einen tiefen Umbau einleiten, Stellen streichen und war von ihren Eignern - Land, Sparkassen und der Stadt Stuttgart - mit Milliarden gestützt worden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im November 2012 auch einen aktiven Vorstand und weitere Ex-Vorstände wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung angeklagt.

Im Falle des Immobilienprojekts in Rumänien hatte die Behörde im Sommer 2009 die Geschäftsräume der LBBW Immobilien durchsuchen lassen. Von den insgesamt neun Sachverhalten sei nun einer angeklagt. Die beschuldigten Manager hätten in Kauf genommen, das Vermögen des Kreditinstituts zu schädigen, so die Behörde. Schon vor dem Kauf des Grundstücks hätten sie keine Sorgfalt walten lassen.

Ein Bebauungsplan habe gefehlt

Als die Entscheidung kurz vor Jahresende 2007 getroffen wurde, habe überhaupt nicht festgestanden, ob eine baurechtliche Genehmigung erteilt werden könne. Ein Bebauungsplan habe gefehlt. Zwar sicherten sich die Angeklagten durch ein Rücktrittsrecht ab und eine Klausel, wonach sie einen Teil des Kaufpreises einbehalten könnten. Zusagen für eine Fremdfinanzierung durch rumänische Banken hätten jedoch noch gefehlt. Die Angeklagten hätten weder Informationen zum Wert des ehemaligen Fabrikgeländes eingeholt, noch geklärt, ob auf dem Baugrund möglicherweise Altlasten lagerten. Auch die Ansprüche ehemals zwangsenteigneter Immobilieneigentümer sollten zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

Nach den Fehlern zu Beginn des Projekts hätte aber insbesondere die Frage der Wirtschaftlichkeit wesentlich sorgfältiger geprüft werden müssen, so die Staatsanwaltschaft. Für die Annahme, in einer mittelgroßen Stadt in Rumänien könnten 1300 Wohnungen für hohe Preise verkauft werden, habe eine tragfähige Grundlage gefehlt. Ob das Verfahren zugelassen wird, entscheidet nun die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart.