Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben, sonst begeht der Waffenbesitzer eine Straftat Foto: dpa

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 56-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt hatte. Festgestellt hatte das ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei – beim Stürmen seiner Wohnung.

Gerlingen - Es ist ein ganz normaler Freitagabend – eigentlich. Der 56-jährige Herbert W. (Name geändert) ist zusammen mit seiner Frau zu Hause. Doch plötzlich hört das Ehepaar eigenartige Geräusche. Es klingt, als ob sich Einbrecher zunächst an der Haus- und dann an der Wohnungstür zu schaffen machten.

Herbert W. gerät in Panik. Für ihn ist klar, dass ihm jemand an den Kragen will. Deshalb schnappt er sich seine Pistole, die er aus purem Zufall kurz zuvor gereinigt hat und die deshalb neben ihm auf dem Sofa liegt, und bezieht im Flur Stellung. Kurz darauf stürmt ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Wohnung. Herbert W. wird überwältigt und gefesselt, die Wohnung wird durchsucht, seine Frau vernommen – er selbst hat keine Ahnung, warum.

Das ist Herbert W.’s Sicht auf die Vorfälle im Februar 2014. Diese führten dazu, dass sich der 56-jährige Gerlinger am Montag vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten musste. Dort wurde ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weil bei dem SEK-Einsatz entdeckt worden war, dass er seinen Revolver offenbar nicht ordnungsgemäß aufbewahrte – das ist strafbar.

Dieser war zwar in einem Waffentresor im Wohnzimmer eingeschlossen, doch die Ehefrau des Angeklagten kannte den Zahlencode zum Öffnen des Safe. Damit hatte sie theoretisch Zugriff auf die Waffe, eine Erlaubnis zu deren Nutzung besaß sie jedoch nicht.

Als Ordnungswidrigkeit wurde dem Mann zudem angelastet, seine Pistole durchgeladen und griffbereit auf dem Sofa liegen gehabt zu haben, als das SEK ins Haus eindrang. Herbert W. wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt – der Betrag ist relativ niedrig angesetzt, weil W. und seine Frau arbeitslos sind und hohe Schulden haben. Zudem werden seine Waffen eingezogen, seine Erlaubnis zum Besitz derselben musste er bereits abgeben.

Eine ganz eigene Version der Geschichte

Das Gericht machte mit seiner Entscheidung deutlich, dass es den Ausführungen des Angeklagten keinen Glauben schenkte. Der 56-Jährige hatte in der Verhandlung eine ganz eigene Version der Geschichte präsentiert. So hatte er behauptet, sowohl seinen Revolver als auch seine Pistole stets nach Vorschrift verwahrt und zudem gar nicht gewusst zu haben, dass er noch Munition besaß – seine Waffen habe er schließlich 25 Jahre lang gar nicht mehr benutzt.

Just zwei Tage vor dem SEK-Einsatz habe er jedoch aus heiterem Himmel alte Munition zwischen seinen Werkzeugen entdeckt. Daraufhin habe er beschlossen, die Waffen samt Munition zu verkaufen – letztlich auch, um wieder flüssig zu werden, immerhin habe er Geldprobleme gehabt. Aus diesem Anlass habe er die Waffen geputzt und auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft – nur deshalb sei die Pistole durchgeladen und die Munition im Schlafzimmerschrank deponiert gewesen.

Allerdings wirft der Grund für den SEK-Einsatz ein ganz anderes Licht auf die Sache. Dieser war nämlich veranlasst worden, nachdem die Ehefrau von Herbert W. per Mail eine Art Hilferuf an den Bürgermeister von Neuhausen im Enzkreis gesandt hatte, wo das Ehepaar einst lebte und noch heute zwei Wohnungen besitzt.

Frau fürchtet sich wegen massiver Probleme mit dem Mieter

In der Nachricht hatte die Frau offenbar die Befürchtung geäußert, ihr Mann könne angesichts massiver Probleme mit dem Mieter dieser Wohnungen „Amok laufen“ – immerhin besitze er zwei Waffen. Der Bürgermeister hatte die E-Mail offenbar umgehend an die Polizei weiter geleitet, diese wiederum hatte mit dem SEK-Einsatz reagiert.

Letzteren bezeichnete der Angeklagte wiederholt als völlig „illegitimen Angriff“ auf seine Grundrechte. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Deshalb legte er bereits Widerspruch gegen den Einsatz ein – das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte diesen jedoch ab.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts will Herbert W. Berufung einlegen. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Er hatte erklärt, die Erläuterungen seines Mandanten seien glaubhaft gewesen. Im Übrigen sei der Mieter, den Herbert W. laut seiner Frau eventuell angreifen wollte, zu dem Zeitpunkt im Ausland – also in Sicherheit – gewesen. Die Aktion des Spezialeinsatzkommandos sei also in der Tat völlig überzogen gewesen.