Anfang 2021 fallen die ersten Ökostromanlagen nach 20 Jahren aus der Förderung durch das EEG. Nach geltendem Recht würde sich dann vor allem für kleine Fotovoltaikanlagen auf dem Dach der Weiterbetrieb nicht mehr lohnen. Abschalten aber ist keine Option.
Stuttgart - Die Karriere der Solarenergie in Deutschland hat auf Dächern begonnen. Von Flächenanlagen, wie sie heute landauf, landab zu finden sind, war anfangs kaum die Rede. Entsprechend floss auch die Förderung für die Anlagen in den Anfangsjahren vor allem an die Betreiber von Fotovoltaik auf dem Dach. Und da sie Ende 2020 nach 20 Jahren für die ersten Anlagen turnusgemäß endet, sind vor allem deren Besitzer vom Ende der Förderung betroffen.
Das ist ein Problem. Denn mit dem Ende der Förderung endet sozusagen auch das Rundum-Sorglos-Paket für die Anlagenbetreiber. So lange sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einspeisen, erhalten sie eine feste Vergütung und müssen sich um nichts kümmern: nicht um die Frage, ob ihr Strom gerade gebraucht wird, und auch nicht um aktuelle Erzeugungswerte. Was sie an Strom produzieren, fließt einfach ins öffentliche Netz.
Bald müssen die Betreiber Abnehmer für ihren Strom finden
Mit dieser Sonderbehandlung aber ist nach dem Förderende Schluss. Dann müssen sich auch die Betreiber kleiner Fotovoltaik-Anlagen an die allgemeinen Marktregeln halten: Sie brauchen einen Abnehmer, der ihren Strom verbraucht, und sie müssen mitteilen, wie viel Elektrizität sie in jeder Viertelstunde eines Jahres produzieren. Beides ist kompliziert und mit Kosten verbunden – und deshalb fürchten Beobachter, dass viele kleine Solarstromproduzenten ihre Anlagen mit dem Förderende abschalten.
Über die Jahre betrachtet geht es um eine nicht eben kleine Strommenge: Das Umweltbundesamt hat ausgerechnet, dass 2021 etwa 18 100 Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von gut 71 Megawatt aus der Förderung fallen. Das ist noch nicht viel. Anders sieht es aber aus, wenn man sich die Menge bis Ende 2025 ansieht: Dann sind es 176 600 Anlagen mit gut 1930 Megawatt Leistung. Zum Vergleich: Das letzte verbliebene Atomkraftwerk der EnBW, der Block II in Neckarwestheim, hat eine Leistung von 1400 Megawatt. Die so genannten Prosumer – eine Wortschöpfung aus Producer (Erzeuger) und Consumer (Verbraucher) – sind zu einem wichtigen Faktor im Strommarkt geworden.
Für die Eigennutzung wäre ein Speicher nötig
Die am nächsten liegende Lösung wäre, dass ein Verbraucher seinen Strom künftig einfach komplett selbst nutzt. Dazu ist ein Speicher nötig – was sich in den meisten Fällen bei so kleinen Anlagen nicht lohnen dürfte, zumal auch für selbst genutzten Strom eine EEG-Umlage anfällt.
Also muss ein externer Abnehmer her. Große Anlagen finden nach dem Ausscheiden aus dem EEG einen Abnehmer in so genannten Direktvermarktern. Das sind Dienstleister, die Strom von verschiedenen Betreibern bündeln und am Markt verkaufen. Doch für sie sind die Strommengen, die eine Dachanlage mit ein, zwei Kilowatt Leistung erzeugt, zu klein. Oder anders gesagt: Der Aufwand, so kleine Strommengen zu vermarkten, ist zu groß. Hinzu kommt, dass Solaranlagenbetreiber für die Direktvermarktung nach geltendem Recht neue intelligente Stromzähler einbauen müssen, die viertelstündlich Erzeugungsdaten übermitteln können. Die aber kosten pro Jahr fünfmal so viel Miete wie ein herkömmlicher: 100 statt 20 Euro.
Die Stawag in Aachen hat eine potenzielle Lösung entwickelt
„Das würde den Weiterbetrieb für viele kleine Anlagen unwirtschaftlich machen“, sagt Bernd Schmitz, der Leiter beim Energiehandel der Stadtwerke Aachen (Stawag). In der nordrhein-westfälischen Stadt sind nächstes Jahr 170 Anlagen vom Förderende betroffen, denn Aachen hat bereits in den Neunzigerjahren im großen Stil erneuerbare Energien gefördert und eine wichtige Grundlage für das heutige EEG gelegt. Die Stawag hat deshalb ein Modell entwickelt, wie ausgeförderte Solarmodule am Netz bleiben können: Die Stadtwerke verzichten dabei auf intelligente Stromzähler, arbeiten wie zuvor mit standardisierten Verbrauchs- und Erzeugungswerten und vergüten den eingespeisten Strom zu Preisen, die von den Übertragungsnetzbetreibern als Grundlage für bestimmte Formen der EEG-Vergütung festgelegt werden. Auch die EnBW hat gemeinsam mit weiteren Unternehmen wie dem Versorger EnviaM, den Speicherherstellern Sonnen und der eigenen Tochter Senec eine Lösung im Köcher, die sie kleine Direktvermarktung nennt und die auf ähnlichen Regeln beruht.
Bevor solche Vorschläge aber greifen können, muss die Politik die Voraussetzungen dafür schaffen. Das wird im Herbst mit der EEG-Novelle erwartet. Etliche Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Der BDEW, der Verband der Energiewirtschaft, ist guten Mutes, dass rechtzeitig eine Lösung gefunden wird. Arbeit kommt jetzt aber nicht zuletzt auch auf die Netzbetreiber zu. Denn „viele Prosumer der ersten Stunde werden sich um nichts kümmern – vielleicht weil sie nicht wissen, dass es ein Problem geben könnte“, heißt es in einem Papier der Bundesnetzagentur zu der Problematik. Sie zu wecken, ist Aufgabe der Netzbetreiber.