Ralf Brodda, Vorsitzender des Stuttgarter Mietervereins, findet die Pläne der Bundesregierung „unausgegoren“. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Laut Eigentümerverband Haus & Grund könnten auch Mieter von den neuen Heizungsplänen profitieren. Dass sieht Stuttgarts Mietervereinschef anders.

Das Eckpunktepapier zum neuen Heizungsgesetz birgt Risiken für Mieterinnen und Mieter – so sagt es der Chef des Stuttgarter Mietervereins, Ralf Brodda. So findet er problematisch, dass Mieter kein Mitspracherecht haben und bei der Art der Heizung von der Entscheidung des Wohnungseigentümers abhängig sind. „Es besteht die Gefahr, dass Vermieter die kurzfristig günstige Variante wählen, die die beste Rendite verspricht. Das ist aber oft nicht die Variante, die den Mietern Kosten erspart und auch gut fürs Klima ist“, bemängelt Brodda.

 

Der Eigentümerverband Haus & Grund betont dagegen, die Pläne könnten eine Entlastung für Mieter bringen: „Stabile Rahmenbedingungen für Eigentümer sind letztlich auch ein Gewinn für den Mietmarkt“, teilt Sebastian Nothacker, Vorsitzender von Haus & Grund Württemberg, mit. „Ist Klimaschutz nicht mehr bezahlbar, springen Vermieter ab, es entsteht Leerstand.“ Durch die Möglichkeit, Modernisierungskosten anteilig auf die Jahresmiete umzulegen, könnten Großinvestitionen in neue Heizsysteme derzeit zu Mieterhöhungen führen. Dieses Risiko für Mieter sieht der Verband durch die neuen Pläne eingedämmt.

Mietervereinschef Ralf Brodda hält das für zu kurz gesprungen. Die Mieterhöhung entfalle zwar, dafür trügen Mieter aber die Betriebskosten der alten Öl- und Gasheizungen. Er verweist auf globale Krisen wie den aktuellen Konflikt im Iran, welche die Kosten fossiler Energieträger in die Höhe schellen lassen können. Grüne Brennstoffe wiederum seien derzeit noch sehr teuer in der Herstellung, weshalb sie ebenfalls das Risiko steigender Kosten bärgen.

2030 soll das neue Heizungsgesetz, so der Plan, evaluiert werden. Erfüllt der Gebäudesektor die Klimaschutzziele? Brodda befürchtet, dass „die Rolle rückwärts“ kommen könnte, wenn dies nicht der Fall ist. „Das ist alles unausgegoren und eine Wette auf die Zukunft.“ Dabei hat der Mietervertreter auch die kommunale Wärmeplanung im Blick, die „den großen Gemeinden jetzt womöglich um die Ohren fliegt“.

Dennoch kann Brodda den Eckpunkten für das neue Heizungsgesetz auch Positives abgewinnen. Gerade der Paragraf 71 – der regelt, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – sei kompliziert gewesen. Es sei schwierig nachzuvollziehen, welche Ausnahme wann gelte. Dass der Paragraf nun gestrichen werden soll, hält er in diesem Sinne für begrüßenswert.

Hoffnungen setzt Brodda auch in die Ankündigung der Bundesregierung, den Ausbau von Wärmenetzen zu unterstützen und Preise für Verbraucher, etwa für Fernwärme, bezahlbar zu halten. Das ist laut dem Mietervertreter gerade angesichts der hohen Fernwärmeanschlusskosten in Stuttgart wichtig - „ein Punkt, den bereits mein Vorgänger Rolf Gaßmann immer wieder kritisiert hat“, sagt Brodda. „Es kann nicht sein, dass ein Fernwärmeanschluss in Mannheim so viel billiger ist als in Stuttgart.“