Sie gaben sich betrügerisch als Bankmitarbeiter aus und brachten so Senioren in mehreren Landkreisen um deren Erspartes. Nun wurden drei Täter am Landgericht Stuttgart verurteilt.
Hohe Haftstrafen hat das Landgericht Stuttgart gegen drei Angeklagte im Alter zwischen 20 und 28 Jahren verhängt, die mit einer neuen Masche – sie gaben sich betrügerisch als Bankmitarbeiter aus – betagte Senioren und Seniorinnen in den Kreisen Ludwigsburg, Böblingen und Rems-Murr um insgesamt rund 45 000 Euro gebracht haben. Den 28-jährigen Hauptangeklagten verurteilte die 3. Große Strafkammer für 23 Taten des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft und blieb damit nur drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ein 21-Jähriger muss wegen 16 Taten für drei Jahre und elf Monate ins Gefängnis, was dem Antrag seines Verteidigers entsprach. Der dritte, 20 Jahre alte Angeklagte, wurde für fünf Taten – ebenfalls wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse der drei Männer sahen es die Richter als erwiesen an, dass das Trio aus Göttingen als Teil einer Bande EC-Karten und Bargeld bei hochbetagten Senioren abgeholt hatte. Den Opfern war zuvor von geschulten Mittätern am Telefon vorgegaukelt worden, ihr Bankvermögen sei in Gefahr. Die vermeintlichen Bankmitarbeiter mit Allerweltsnamen wie Müller oder Schmidt hatten sich durch geschickte Gesprächsführung die PIN-Nummern von den Angerufenen erschlichen, die den Abholern dann ihre EC-Karten aushändigten. „Die alten Menschen sahen sich vermeintlichen Zwängen der digitalen Welt ausgesetzt, in der sie sich nicht auskannten“, erklärte der Vorsitzende Richter. Aktiv war das Trio in den ersten drei Monaten dieses Jahres schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg und Niedersachsen, aber auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen.
Täter nimmt auch noch 4000 Euro Bargeld aus der Wohnung des Opfers mit
Einem 83-Jährigen aus Backnang suggerierte eine Anruferin, er müsse eine Überweisung von 4200 Euro an den Online-Versandhändler Zalando autorisieren. Nachdem der Mann dies abgelehnt hatte, erklärte ihm die Anruferin, sie benötige für die Stornierung der Zahlung seine PIN-Nummer und seine Bankkarte. Die Karte holte der 28-jährige Angeklagte ab und hob bei einer nahe gelegenen Bankfiliale 1800 Euro ab.
Bei einer 86-jährigen Frau aus Leonberg war die Bande erfolgreich, indem ihr am Telefon vorgegaukelt worden war, sie erhalte eine neue EC-Karte und müsse deshalb ihre alte abgeben. Zudem müsse ihre PIN-Nummer geändert werden. Auch hier erschien der 28-jährige Angeklagte und hob mit Karte und PIN-Nummer nicht nur insgesamt 3000 Euro an einem Bankautomaten ab, sondern nahm auch noch 4000 Euro Bargeld aus der Wohnung der Frau mit – unter dem Vorwand, überprüfen zu müssen, ob es sich um Falschgeld handle.
Im badischen Karlsbad auf frischer Tat ertappt
Mit der Behauptung, seine EC-Karte sei durch Kratzer beschädigt, erbeutete die Bande bei einem 86-jährigen Mann in Schorndorf 1000 Euro und denselben Betrag mit ähnlichen Maschen bei einer 86-Jährigen aus Kornwestheim und einer 88-Jährigen aus Korntal-Münchingen. Bei einem 89-jährigen Mann aus Möglingen und bei einer 81-jährigen Frau aus Hemmingen betrug die Beute jeweils 2500 Euro.
Festgenommen wurden zwei der drei Angeklagten auf frischer Tat im badischen Karlsbad, nachdem die Polizei nach einer Funkzellenauswertung auf die Spur der Bande gekommen war und das Duo observiert hatte.
Positiv rechnete das Gericht den drei Männern ihre Geständnisse und die Tatsache an, dass sie als Abholer das unterste Glied in der Kette gewesen seien – mit dem geringsten Gewinn und dem höchsten Risiko, entdeckt zu werden. Zudem hätten sie die Namen von Komplizen preisgegeben. Beim 28-Jährigen und dem 20-Jährigen hätte zudem eine Kokainabhängigkeit einen höheren Tatanreiz gegeben, zu einer verminderten Schuldfähigkeit habe dies aber nicht geführt.
Positiv ins Gewicht fiel zudem, dass der 21-Jährige über seine Familie 14 000 Euro als anteilige Entschädigung für die Opfer zur Verfügung gestellt hat. Gegen die Männer sprach jedoch der hohe Schaden und die kriminelle Energie sowie die psychischen Folgen für die Opfer.
In einem Parallelverfahren vor der 5. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ist ein 30-Jähriger wegen derselben Masche und einem Schaden von rund 30 000 Euro zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Diese elf Fälle hatten sich überwiegend auf Stuttgarter Stadtgebiet abgespielt, teilweise auch in Böblingen.