Blick auf die Eberspächer-Zentrale in Esslingen Foto: dpa

Eberspächer und Webasto haben jahrelang die Preise für Standheizungen und Zuheizer abgesprochen und Kunden aufgeteilt. Das kommt Eberspächer teuer zu stehen. Wegen verbotener Preisabsprachen hat die EU eine Kartellstrafe in Höhe von 68,2 Millionen gegen das Esslinger Familienunternehmen verhängt.

Esslingen - Mehr als zehn Jahre lang hätten die beiden einzigen Standheizungshersteller in Europa wettbewerbswidrige Absprachen getroffen, um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen. „Diese Mauschelei ging zulasten eines großen Teils der europäischen Automobilindustrie und letztlich der Auto- und Lastwagenkäufer“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Wegen verbotener Preisabsprachen hat die EU eine Kartellstrafe in Höhe von 68,2 Millionen gegen das Esslinger Familienunternehmen verhängt, das 2014 bei 3,6 Milliarden Euro Umsatz unterm Strich 3,6 Millionen Euro verdient hat.

Eberspächer und Webasto hätten sich bei Preisen für Standheizungen und Zuheizer abgestimmt und diese somit künstlich hoch gehalten. Standheizungen heizen geparkte Autos oder Lastwagen, während Zuheizer die Heizung laufender Fahrzeuge unterstützen. Zudem hätten die Firmen ihre Kunden untereinander aufgeteilt. Beim Verkauf an Händler in Deutschland und Österreich tauschten die beiden Zulieferer laut EU-Behörde ihre jährlichen Preislisten aus und glichen ihre Rabatte für die Händler an.

Eberspächer erklärte, man habe die kartellrechtliche Untersuchung von Anfang an in vollem Umfang unterstützt. Zudem habe das Unternehmen alle notwendigen Schritte unternommen, um künftige Kartellverstöße auszuschließen: „Das bereits vor einigen Jahren eingeführte Compliance-Programm wurde deutlich ausgebaut sowie alle Vertriebsmitarbeiter im Hinblick auf angemessenes Verhalten im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geschult.“

Absprachen zum Nachteil von Firmen und Verbrauchern sind in der EU verboten. Der Verstoß war laut EU-Kommission besonders schwer, weil Eberspächer und Webasto die einzigen Standheizungshersteller in Europa seien. Die Absprachen gingen laut EU-Behörde von 2001 bis 2011.

Webasto wurde die Geldstrafe erlassen, weil das bayrische Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hat und von der so genannten Kronzeugenregelung Gebrauch machte. Danach gehen Firmen straffrei aus, wenn sie verbotene Preisabsprachen auffliegen lassen. Sonst wäre eine Strafe von 222 Millionen Euro angefallen. Für Eberspächer gab es Straferlass, weil die Firma die Ermittlungen unterstützt und einem Vergleich mit der Kommission zugestimmt hat. Die Ermittlungen der Kommission begannen im Juli 2013. Sie ermittelt noch gegen weitere mutmaßliche Kartelle in der Autozulieferbranche und hat auch schon Geldbußen verhängt – unter anderem gegen Bosch und Schaeffler.

Eberspächer ist zudem im Visier der US-Justiz: Eine Einigung mit den dortigen Behörden sehe ein Bußgeld von rund 13 Millionen Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens vor. Der Vergleich müsse aber noch von einem Gericht genehmigt werden, der Termin ist nächste Woche, so Eberspächer.