E-Scooter gehören inzwischen zum Stadtbild. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert

Bein deutschen Verkehrsgerichtstag wurde auch über E-Scooter diskutiert. Über die Blinker hinaus wollen die Experten, dass E-Scooter nur noch mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen.

Goslar - Elektro-Tretroller sollten nach den Vorstellungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) künftig mit Blinkern ausgerüstet werden. Experten warnten bei dem Kongress in Goslar davor, dass die auch als E-Scooter bezeichneten Gefährte mit einer Hand nicht sicher gesteuert werden könnten, sodass das Anzeigen der Fahrtrichtung mit der Hand zu gefährlich sei.

Zudem solle das Führen der E-Scooter künftig nur noch mit einer Prüfbescheinigung erlaubt sein. Die Elektrotretroller, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sind, dürfen derzeit von Personen ab 14 Jahren ohne jeden Nachweis von Kenntnissen zu Verkehrsregeln gefahren werden.

Experten rügen Abstellpraxis von E-Scootern

Weil E-Scooter auf Radwegen fahren müssen und dort beim Platz mit Fahrrädern konkurrieren, müsse die Radverkehrs-Infrastruktur ausgebaut werden, hieß es in Goslar. Der Arbeitskreis monierte zudem die Abstellpraxis der Elektro-Tretroller. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, wo E-Scooter legal abgestellt werden dürfen. Eine Legalisierung weitere Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere solcher ohne Lenkstange, hält der VGT aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll.

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Beim Verkehrsgerichtstag kommen jedes Jahr bis zu 2000 Verkehrsjuristen und Fachleute aus Hochschulen, Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden zusammen. Sie erörtern aktuelle Fragen des Straßenverkehrs und des Verkehrsrechts - und geben am Ende ihre oft viel beachteten Empfehlungen.