Mit dem E-Scooter unterwegs – jetzt auch in Stuttgart Foto: picture alliance/dpa

Seit dem 15. Juni kann man auch in Stuttgart mit elektrischen Tretrollern unterwegs sein. Die Angebote von Leihfirmen sind auf 100 Fahrzeuge pro Anbieter begrenzt.

Stuttgart - Seit dem 15. Juni kann Stuttgart auch mit dem elektronisch betriebenen Tretroller, dem E-Scooter, erobert werden. Die Erfahrungen damit werden derzeit von der Stadt noch gesammelt. Das gilt auch für das Angebot von Firmen, welche die Treter auf Leihbasis anbieten. Bei einer Ausleihgebühr zwischen 15 und 20 Cent pro angefangener Minute – je nach Anbieter – plus einer Ausleihpauschale von einem Euro wird mancher dazu verlockt, mal kurz ein paar Runden zu drehen. Drei Anbieter gehen da jetzt mal an den Start, weitere wollen folgen.

Neben der allgemeinen Verkehrssicherheit geht es der Stadt darum, dass sich dieses Mobilitätsangebot gut zu den bisherigen Angeboten fügt, vor allem an stark frequentierten Plätzen und Straßen in der zentralen Innenstadt. Dazu gehört etwa die Selbstverpflichtung der drei Anbieter, jeweils nicht mehr als 100 dieser Scooter in der Innenstadt anzubieten. Ist der Bedarf groß, können dies bis zu 800 pro Anbieter und Tag werden. In Stuttgart sind die Anbieter zunächst die Firmen Circ, Lime und Voi. Die Roller von Circ und Voi sind für ein Gesamtgewicht bis zu 100 Kilogramm ausgelegt, die von Lime bis zu 150 Kilogramm.

Apps zeigen die Gebiete, in denen die Roller nicht abgestellt werden dürfen

Erforderlich ist ein Smartphone mit Internetverbindung und der App des jeweiligen Anbieters. Circ und Voi erwarten noch den Nachweis einer Kreditkarte, bei Lime kann auch per Paypal oder Apple Pay bezahlt werden. Die Apps zeigen per Karte, wo gerade Scooter herumstehen, die sofort gebucht werden können. Nach der Freischaltung kann der Fahrspaß beginnen. Was sich diese sogenannten Sharing-Anbieter so alles einfallen lassen, um möglichst viele auf die Treter zu bringen, darauf hat die Stadt nur bedingt Einfluss. Deshalb betont sie, dass alle drei Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtung für Stuttgart unterschrieben haben, die über das hinausgeht, was die Gesetzeslage vorschreibt. Hier haben sich die Anbieter verpflichtet, selbst alle Scooter umgehend zu entfernen, die etwa Gehwege oder Zugänge blockieren. Das gilt auch für solche, die in Verbotszonen oder in Grünanlagen abgestellt sind. Dazu können die Anbieter direkt kontaktiert werden. In den Apps sind diese Flächen jeweils markiert. Muss die Stadt da selbst aktiv werden, wird dies kostenpflichtig für den Verursacher.

Ansonsten gilt: Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter absolut verboten, sie dürfen dafür auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Ist dieses nicht vorhanden, kann die Fahrbahn der Autos mit benutzt werden. Die maximale Geschwindigkeit ist 20 km/h, die Leistung ist auf 500 Watt begrenzt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, das Mindestalter für Nutzer beträgt 14 Jahre. Ein Helm ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, denn die Verletzungen nach Stürzen können erheblich sein. Notwendig ist noch ein Versicherungskennzeichen. Wer seinen Treter zusammenklappt, kann ihn so auch im öffentliche Nahverkehr mitnehmen.