Wer den E-Roller so „abstellt“, muss künftig eine Gebühr bezahlen Foto: Gottfried Stoppel

Einfach irgendwo abstellen, geht nicht mehr: Wegen zahlreicher Beschwerden gelten in Waiblingen neue Regeln für die Nutzer von E-Rollern. Wer sie ignoriert, wird zur Kasse gebeten.

Für die einen sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, für andere ein Ärgernis: An E-Rollern scheiden sich die Geister. Die Stadt Waiblingen hat im Mai vergangenen Jahres als bislang einzige Kommune im Landkreis den Testbetrieb eines E-Roller-Verleihs mit der Firma Lime gestartet. Und nun, nach der Auswertung der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, einige Änderungen beschlossen, die von kommendem Montag, 30. Januar, an gelten.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Roller nicht mehr wie bisher nach dem „Free-Floating“-Prinzip an beliebiger Stelle geparkt werden, sondern müssen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das neu praktizierte stationäre Konzept sei „in dieser Konsequenz einmalig für Lime in Baden-Württemberg“, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. Diese hat in Absprache mit dem Anbieter im gesamten Stadtgebiet 67 Standorte als Abstellflächen festgelegt. Sie befinden sich in der Nähe von Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs und liegen im Innenstadtbereich nur wenige hundert Meter voneinander entfernt. Die Parkflächen seien in der Lime-App gut sichtbar gekennzeichnet. Derzeit gibt es in Waiblingen 100 Exemplare der Roller.

70 Roller in der Kernstadt, 30 in den Ortschaften

Neu ist, dass die elektrisch betriebenen Roller künftig auch außerhalb der Kernstadt genutzt werden dürfen. In der ersten Phase des Pilotprojekts war die Nutzung auf diesen Bereich beschränkt worden, über außerhalb davon abgestellte E-Roller hatte es viele Beschwerden gegeben. Künftig sollen nun 70 Roller auf den 39 Standorten in der gesamten Kernstadt stehen, weitere 30 Scooter sind auf 28 Standorten in den fünf Ortschaften verteilt. Diese Erweiterung macht auch nach der Einschätzung des Umweltbundesamtes Sinn, das aktuell ein eher kritisches Urteil bezüglich der Umweltfreundlichkeit von E-Scootern fällt. Nach seiner Empfehlung sollten Verleiher ihre Fahrzeuge statt in Innenstädten besser in Außenbezirken aufstellen: „Hier kann es durchaus sinnvoll sein, die möglicherweise zu lange Strecke zur Bahn schnell mit dem E-Scooter anstatt mit dem Auto zu überbrücken.“ In den Innenstädten, wo der öffentliche Nahverkehr gut ausgebaut und die kurzen Wege per Fuß und Fahrrad zurückzulegen sind, brächten die Roller eher Nachteile für die Umwelt und die Gefahr mit sich, dass das Zufußgehen und Fahrradfahren unattraktiver wird, heißt es weiter.

Wer falsch parkt, zahlt

In Waiblingen gilt nun, dass Nutzer, die den E-Roller außerhalb der vorgesehenen Flächen parken, eine Gebühr von 25 Euro zahlen müssen. Die Fahrzeuge haben übrigens nicht nur im abgestellten Zustand auf Gehwegen nicht zu suchen: Auch das Fahren auf dem Bürgersteig ist nicht erlaubt. Das Pilotprojekt endet im September.