Ein geparktes Polizeiauto in der typischen Optik, hier bei einem Einsatz in Tauberbischofsheim. Foto: dpa

Was muss man nicht alles beachten, wenn die Polizei künftig mit einigen Hybrid-Antrieb-Fahrzeugen unterwegs sein soll? Die anstehende Umstellung hat zwei Ministerien des Landes nun intensiver beschäftigt als gedacht.

Stuttgart - Zehn Streifenwagen der baden-württembergischen Polizei mit einem Verbrennungsmotor sollen im Herbst dieses Jahres erstmals durch Fahrzeuge mit einem klimafreundlicheren Plug-in-Hybrid-Antrieb ersetzt werden. Doch so einfach, wie es klingt, ist die Umstellung gar nicht.

Das Innen- und das Verkehrsministerium des Landes mussten sich erst auf eine Anpassung der Regelung für Behördenkennzeichen verständigen. Wie Sprecher beider Ressorts unserer Zeitung bestätigten, hatte die bisherige Vorschrift eine Hürde dargestellt.

Die Nummernschilder der silber-blau lackierten Polizeiautos mussten demnach mit BWL4 beginnen und mit einem vierstelligen Ziffernblock von 1000 bis 8999 enden. Das Problem: Auf Nummernschildern sind nur acht Zeichen erlaubt. Wollte man zusätzlich den Buchstaben „E“, mit dem Elektro- und Hybridfahrzeuge gekennzeichnet werden können, anbringen, wäre das Kennzeichen zu breit geworden. Zwar ist das „E“ laut Gesetz kein Muss. Man wolle die Hybridfahrzeuge aber damit kennzeichnen, falls sie verunfallen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Rettungskräfte haben so einen Hinweis auf spezielle Gefahren bei der Bergung eines E-Autos, etwa durch Stromschläge.

Alle bürokratischen Fragen beantwortet

Damit die neuen Autos nach der Beschaffung im Herbst nicht in der Garage stehen bleiben müssen, lautete der Vorschlag des Ressorts von Thomas Strobl (CDU), einen drei- statt vierstelligen Ziffernblock für die betreffenden Fahrzeuge zuzulassen – dann gäbe es Platz für das „E“. Dieser Lösung stimmte das zuständige Ressort von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nach bürokratischen Prüfungen jetzt zu.

Bislang hat die Polizei landesweit schon 30 rein batteriebetriebene Elektroautos im Einsatz – allerdings nur als zivile Fahrzeuge im Transport- und Logistikverkehr sowie im Ermittlungsdienst. Sie tragen daher ein normales Nummernschild. Insgesamt beinhaltet der Fuhrpark der Polizei rund 5220 Fahrzeuge (Stand 1. Januar 2019). Rund die Hälfte davon ist in den Farben silber-blau oder grün-weiß als Polizeiauto erkennbar.