Darf man trotz Ausgangssperre unterwegs sein? Foto: Tino Lehmann / shutterstock.com

Viele Landkreise in Baden-Württemberg haben die Notbremse bereits gezogen und müssen als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen nun wieder Ausgangssperren veranlassen. Da derzeit noch nicht in allen Landkreisen Ausgangssperren gelten, stellt sich die Frage, ob man nachts durch betroffene Gebiete fahren darf.

Darf man nachts durch Landkreise mit Ausgangssperre fahren?

Nach wie vor gilt in Land- und Stadtkreisen mit nächtlicher Ausgangssperre: Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dabei ist es egal, ob man in dem jeweiligen Kreis wohnt oder nicht. Eine Durchfahrt in der Zeit von 21 bis 5 Uhr ist nur gestattet, sofern man dazu einen berechtigten Grund hat. Dazu zählen laut Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg folgende Ausnahmen:

  • 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • 2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 CoronaVO,
  • 3. Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO,
  • 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO,
  • 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
  • 7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • 9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  • 11. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, und
  • 12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

Bei einer Kontrolle müssen Sie Ihre Gründe glaubhaft darlegen können. Falls Sie sich im Hinblick auf einzelne Ausnahmen über die aktuelle Coronaverordnung informieren wollen, finden Sie hier die neueste Version.

Welche Landkreise haben eine Ausgangssperre?

Da sich die Infektionslage täglich ändern kann, sollte man sich stets auf die aktuellen Informationen der Stadt- und Landkreise verlassen. Wo Sie die neuesten Fallzahlen für Baden-Württemberg finden, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Außerdem geben wir in diesem Artikel eine täglich aktualisierte Übersicht, in welchen Kreisen derzeit eine Ausgangssperre gilt. Es müssen die folgenden Bedingungen in einem Land- oder Stadtkreis gegeben sein, bevor die nächtliche Ausgangssperre in Kraft treten kann:
 

  • Der 7-Tage-Inzidenzwert von 100/100.000 wurde mindestens in den letzten 3 Tagen überschritten.
  • Es liegt ein diffuses, also nicht nachvollziehbares Infektionsgeschehen vor.
  • Die Ausgangssperre darf nur angewandt werden, wenn alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ausgeschöpft worden sind.

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