Fahrradfahren birgt mitunter schwer überschaubare Risiken. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Ein Fahrradunfall ist Anlass vor eine Odyssee vor den Sozialgerichten. Im Kampf um eine Erstattung von Behandlungskosten durch die Unfallkasse Baden-Württemberg erzielt eine Frau einen Durchbruch in der zweiten Instanz.

Stuttgart - Dass die Mühlen der Gerichte langsam mahlen, ist eine Binsenweisheit. Doch sind zwölf Jahre, die eine Frau schon mit der Unfallkasse Baden-Württemberg über Entschädigungen streitet, ein ungewöhnlich langer Zeitraum. Immerhin hat sie nun in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht einen Durchbruch erzielt.