Es soll die Regelung abgeschafft werden, nach der Inhalte in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender nur sieben Tage abrufbar sein dürfen. Foto: dpa

Für einen jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern ist eine Lösung gefunden. Die Online-Angebote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen.

Berlin - Im Streit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk über die Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ein Durchbruch erzielt worden. Die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote sollten künftig „ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben, um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden“, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag.

Für Zweifelsfälle richten Rundfunkanstalten und Presseverlage demnach eine gemeinsame Schlichtungsstelle ein. Zugleich soll den Angaben zufolge die Regelung abgeschafft werden, nach der Inhalte in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender nur sieben Tage abrufbar sein dürfen. „Es war mir ein großes Anliegen, einen Weg zu finden, der den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Weiterentwicklung in ihrem digitalen Angebot garantiert und die Interessen der anderen Marktteilnehmer - etwa der Verlage - berücksichtigt“, erklärte Dreyer.

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Mathias Döpfner, erklärte, der gefundene Kompromiss sorge „für Klarheit, wo der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Onlineangebote liegen wird - im audiovisuellen Bereich“. „Es gibt heute nur Gewinner“, befand er. ARD-Intendant Ulrich Wilhelm räumte ein, dass „alle Beteiligten Zugeständnisse eingehen mussten“. Sein ZDF-Kollege Thomas Bellut sprach von einem „wichtigen Schritt auf dem Weg in eine digitale Medienordnung“.