Sollte Duisburger OB wegen Loveparade zurücktreten, würde er Teile der Pension verlieren.

Duisburg - Für Adolf Sauerland wird es eng: Eine Abwahl wird immer wahrscheinlicher. Die politische Niederlage könnte er verschmerzen. Denn mit der Abwahl würde er seine Versorgungsbezüge teilweise behalten und bekäme eine Pension. Von

Adolf Sauerland steht mit dem Rücken zur Wand. Von allen Seiten prasseln Rücktrittsforderungen auf den 55-jährigen CDU-Politiker ein. Vor dem Loveparade-Unglück war der Duisburger Oberbürgermeister ein allseits beliebter Stadtvater, der ganz in seiner Aufgabe aufging. Im September 2009 wurde er mit 44,6 Prozent für eine zweite Amtszeit gewählt. Nun steht Sauerland vor den Scherben einer fast 30-jährigen kommunalpolitischen Laufbahn.

Einen Rücktritt lehnt Sauerland genauso ab wie die Übernahme von Verantwortung und einer moralischen Schuld für den Tod von 21 Loveparade-Besuchern. Er habe keine einzige Genehmigung unterschrieben, wehrt er sich. In den Tagen vor der Loveparade machte er mit seiner Familie Urlaub.

Die Pensionsansprüche sind eine heikle Angelegenheit

Die Weigerung zurückzutreten hat allerdings weniger mit einem Schuldeingeständnis zu tun. Ein Rücktritt würde den Vater von vier Kindern finanziell schwer in Bedrängnis bringen. Wenn Sauerland nämlich sein Amt freiwillig aufgibt, würde er sämtliche Ansprüche aus seiner Tätigkeit als OB – formal gesehen ein Beamtenverhältnis auf Zeit – verlieren, erklärt der Justiziar des nordrhein-westfälischen Beamtenbunds, Joachim Gall, unserer Zeitung. Immerhin würde er für seine bisherige sechsjährige Amtszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Der Haushaltsexperte des Bunds der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Heiner Cloesges, ist der Überzeugung, dass Sauerland sämtliche Pensionsansprüche verliert, wenn er dem öffentlichen Druck nachgibt und zurücktritt. „Er verliert nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef, sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer.“

Diese Aussage sei so allgemein formuliert nicht korrekt, erwidert Gall. „Seine Pensionsansprüche aus dem Beamtenverhältnis als Lehrer sind nicht gefährdet. Vorausgesetzt, dass er bis heute verbeamteter Lehrer ist und dieses Dienstverhältnis auf Lebenszeit nicht irgendwann aufgelöst hat.“

Im Oktober könnte er abgewählt werden

Sauerland war vor seiner OB-Tätigkeit jahrelang Berufsschullehrer in Krefeld-Uerdingen. Das nordrhein-westfälische Beamtenrecht sieht vor, dass ein Bürgermeister acht Jahre im Amt gewesen sein muss, bevor er Versorgungsansprüche geltend machen kann. Sauerland fehlen also noch zwei Jahre. Würde er zurücktreten, stünde er mit leeren Händen da. Auch aus diesem Grund dürfte er auf seinem Posten ausharren, bis der Rat der Stadt Duisburg ihn offiziell abwählt. Das könnte auf der nächsten Ratssitzung im Oktober geschehen. Einen entsprechenden Antrag hat die Linkspartei bereits gestellt. FDP und SPD wollen ihn unterstützen. Sollten einige CDU-Abweichler dazukommen, könnte Sauerland mit Zweidrittelmehrheit abgesetzt werden.

Die Ruhestandsregelungen für Bürgermeister sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg müssen Bürgermeister zwölf Jahre im Amt oder am Ende der Amtszeit mindestens 60 Jahre alt und sechs Jahre Bürgermeister gewesen sein, bevor sie Anspruch auf Ruhegehaltszahlung haben. Eine Pension bekommen sie nur dann, wenn sie für eine weitere Amtszeit kandidiert haben.

Sauerland stellt sich besser, wenn er abgewählt wird

„Wenn Sauerland freiwillig zurücktritt, würde er im Grundsatz nichts bekommen“, betont Gall. „Er stellt sich auf jeden Fall besser, wenn er abgewählt wird.“ In diesem Fall würde er drei Monate lang seine vollen Dienstbezüge erhalten und danach bis zum Ablauf seiner Wahlamtszeit 71,75 Prozent der OB-Bezüge. Mit 65 Jahren bekäme er ein Ruhegehalt aus seiner Zeit als Lehrer und Bürgermeister. Gall: „Die Pension wird zusammengerechnet, wobei das letzte Amt immer maßgebend ist.“ Sauerland könnte auch wieder als Lehrer arbeiten – solange er den Beamtenstatus nicht aufgegeben hat.

Cloesges ergänzt diese Berechnung: „Wenn der Rat der Stadt Sauerland abwählen sollte, bekommt er eine Luxuspension. Dies wären nach neuesten Zahlen mindestens 35 Prozent von 10709,29 Euro, der Besoldungsgruppe B 10 des OB.“ Was aber geschieht im Fall eines Strafverfahrens? Dass sich Sauerland nicht öffentlich entschuldigt, ergibt aus Sicht von Ekkehart Schäfer, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer durchaus Sinn. Schließlich gehe es um versicherungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte. „Strafverteidiger raten ihren Mandanten immer zuerst: Mund halten, nichts sagen und abwarten, was der Vorwurf ist.“ Alles, was er jetzt sagt, könnte gegen ihn verwendet werden.

Ein Gerichtsurteil könnte sich auch auf Sauerlands Pensionsansprüche auswirken. Dabei komme es immer auf das Strafmaß an, erläutert Justiziar Gall. „Wenn auf eine Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe von einem Jahr und mehr erkannt wird, würde Sauerland seine gesamten Versorgungsansprüche sofort verlieren.“ Angesichts dieser prekären Lage hat der Chef des Kulturhauptstadts-Projekts Ruhr. 2010, Fritz Pleitgen, die CDU aufgerufen, ihrem Parteifreund dringend zu helfen. Die Lage sei für Sauerland derzeit sehr schwierig – unter anderem auch finanziell. Auch da müsse eine Lösung gefunden werden.