Ein kräftiger Po gilt für viele Frauen als Schönheitsideal. Foto: Adobe Stock

In Düsseldorf stirbt eine Frau nach einer Po-Vergrößerung. Untersuchungen zufolge ist sie verblutet. Nun ermittelt der Staatsanwalt. Chirurgen warnen vor der Mode-OP „Brazilian Butt“-Lift.

Düsseldorf - Einen kräftigen Allerwertesten wie eine der Strand-Schönheiten an der Copacabana zu besitzen, ist für viele Frauen zu einem Schönheitsideal geworden. Das lassen sie sich Tausende Euros kosten. Auch prominente Vorbilder wie Kim Kardashian tragen dazu bei. Doch ein Todesfall bringt den „Brazilian Butt“-Lift, wie die Po-Vergrößerung heißt, jetzt in die Kritik.

Eine 42-jährige Patientin war im Juli in Düsseldorf nach einer Po-Vergrößerung gestorben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Operateur eingeleitet. Untersuchungen hätten ergeben, dass die Frau in Folge der Operation verblutet sei, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob dies auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei.

Der betroffene Mediziner widerspricht dem Staatsanwalt: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP“, sagte der 47-Jährige auf Anfrage. Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute viel eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche.

Todesfall bereits im vergangenen Jahr

Der Frau war zuvor an anderer Stelle Fett abgesaugt und dann ins Gesäß gespritzt worden. Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20 Jahre alte Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar, die Untersuchungen dauern an.

Außerdem steht der Mediziner Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht, so der Staatsanwalt. Er soll sich auf seiner Homepage als „Dr. med.“ ausgegeben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 13 500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat der Arzt Widerspruch eingelegt, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss.

Der Mediziner geht mit den Po-Vergrößerungen offensiv um: Viele der Eingriffe lässt er filmen und veröffentlicht sie nahezu täglich auf seinem Instagram-Profil, das 54 000 Interessierte abonniert haben. Die Mitschnitte sind nichts für Zartbesaitete.

Methode wegen ihres Risikos kritisiert

Von vielen plastischen Chirurgen wird die Methode wegen ihres Risikos kritisch gesehen. „Das ist eine seit fünf Jahren relativ populäre OP. Aber bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen“, sagt Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. Die Sterberate sei sehr hoch.

Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie. „Kleine Bröckchen können dabei über die Blutgefäße in Venen, Herz oder Lunge gelangen. Das ist das Schlimmeste, was passieren kann“, sagt von Heimburg. Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem „sehr schwierig“, dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.

Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff. In Deutschland dürfen sogar Kieferchirurgen Brustvergrößerungen vornehmen. In diesem Fall sei der Mediziner aber nicht einmal ein Chirurg. Sein Verband habe dagegen keine Handhabe, so von Heimburg, sei aber der Ansicht, dass der „Brazilian Butt“-Lift in die Hände eines erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie gehöre.

Ärztekammer Nordrhein äußert sich nicht

Die Ärztekammer Nordrhein will sich zum konkreten Fall derzeit nicht äußern und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Seit Jahren nehmen man aber mit Sorge einen Trend zur Selbstoptimierung wahr. Patienten sollten sehr gründlich darüber nachzudenken, ob und warum der Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte. Jeder Eingriff sollte mit einem Arzt des Vertrauens besprochen werden, der an der Maßnahme keinerlei wirtschaftlichen Nutzen habe.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Approbationsbehörde die Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht gebeten. Sie könnte dem Mediziner bei besonders groben Verstößen die Berufsausübung untersagen.