Die vergangenen Monate waren viel zu trocken. Um das ökologische Gleichgewicht nicht zu gefährden, verbietet das Landratsamt vorerst die Entnahme von Wasser aus Gewässern im Kreis.
Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Auch der Landkreis Böblingen ist davon betroffen, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Zusätzliche Wasserentnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und gerade in den Sommermonaten den Fischbestand gefährden. Deshalb weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. Juni bis Ende September an ein Wasserentnahmeverbot gilt.
Demnach sei es nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen abzuschöpfen. Eine Ausnahme bildeten genehmigte Entnahmestellen. Davon gebe es im Landkreis Böblingen aktuell nur eine in Herrenberg, wo in Abhängigkeit vom Wasserstand der Ammer Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben werden könne, heißt es weiter.
Wasserentnahme wird bereits seit 1993 eingeschränkt
Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Weil der Stadt-Schafhausen erlaubt, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend seien. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot seien Ordnungswidrigkeiten und würden mit einem Bußgeld belegt.
Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, deshalb schon seit dem Jahre 1993 ein. Im Kreisgebiet entsprängen zwar viele Bäche, führten aber noch relativ wenig Wasser, führt die Pressemitteilung aus. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickere Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch könnten Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.