Der Bundesrat hat den Weg für neue Düngeregeln für Landwirte freigemacht, die nun bereits zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden können. Foto: dpa

Neue Düngeregeln für Landwirte: Der Bundesrat hat einer Verordnung zugestimmt, die nun bereits zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden können. Landwirte müssen darin künftig Buch führen, wieviele Düngemittel sie einsetzen.

Berlin - Der Bundesrat hat den Weg für neue Düngeregeln für Landwirte freigemacht, die nun bereits zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden können. Die Länderkammer stimmte am Freitag der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung mit einigen Änderungen zu. Demnach müssen landwirtschaftliche Betriebe künftig Buch darüber führen, wieviele Düngemittel sie einsetzen.

Die Verordnung war im Vorfeld umstritten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) begrüßte die Zustimmung des Bundesrats. „Damit haben unsere Landwirte endlich eine Planungssicherheit“, erklärte Schmidt. Das neue Düngerecht achte darauf, dass es praktikabel sei und die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen stelle.

Verordnung könne nur Zwischenschritt sein

Die Verordnung könne „nur ein Zwischenschritt“ sein, kritisierte hingegen der SPD-Agrarpolitiker Rainer Spiering. Nach wie vor liefen Verfahren gegen Deutschland aufgrund der Verstöße gegen mehrere EU-Richtlinien. „Hier drohen uns Strafzahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe und Zwangsmaßnahmen“, erklärte Spiering. „Ob da der heute gefundene Kompromiss ausreicht, bezweifle ich“.

Der „Teufel liegt im Detail“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag vor der Abstimmung im Bundesrat. Betriebe könnten sich „kleinrechnen oder schönrechnen“ kritisierte der Grünen-Politiker. Damit nahm er Bezug auf verschiedene Möglichkeiten für die Betriebe, über den Düngemitteleinsatz Buch zu führen.

Betriebe haben die Wahl

Der Stoffstrombilanzverordnung zufolge sollen Betriebe ab einer bestimmten Größe die Nährstoffe dokumentieren, die zum Beispiel über Futtermittel und Saatgut auf den Hof kommen, und diese dann mit den Mengen vergleichen, die den Hof beispielsweise in Form von Gülle oder Nutztieren wieder verlassen. Auf Drängen des Bundesrats gilt für die Bewertung künftig ein Optionsmodell: Betriebe haben die Wahl, die Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze pro Hektar zu bewerten oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt.

Mittelfristig soll die Stoffstrombilanzverordnung auch dem Grundwasserschutz dienen. Wasserverbände beklagen seit langem steigende Kosten wegen zu hoher Nitratwerte und Überdüngung der Felder. Setzt die geschäftsführende Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft setzen.