Nicht jede Kombination ist auf dem Auto-Kennzeichen erlaubt. Foto: dpa

Kfz-Kennzeichen wie „HH 88“ sind im Land eigentlich gesperrt. Warum sieht man sie trotzdem auf den Straßen? Diese Frage wirft ein aktueller Fall auf.

Die Begegnung auf der Autobahn war ziemlich irritierend für das Paar aus der Region Stuttgart. Auf der Rückfahrt aus dem Urlaub entdeckte es einen Motorradfahrer, der ihm nicht nur durch seine martialische Kluft – dunkle Bomberjacke und Stiefel – auffiel. Auch das Kennzeichen der Maschine, vergeben von einem baden-württembergischen Landkreis, schien ins Bild zu passen: Auf die Ortskennung folgte die Kombination „HH 88“. Das hätte natürlich auf einen 1988 geborenen Hans Huber verweisen können, doch die andere Deutung lag für das Paar näher: Buchstaben und Zahl stehen in einschlägigen Kreisen für „Heil Hitler“.

 

Geistesgegenwärtig machte die Beifahrerin ein Foto des Motorradfahrers – und schickte es später an die zuständige Kreisverwaltung. Wie könne es sein, fragte sie empört, dass jemand mit einem solchen Kennzeichen unterwegs ist? Eigentlich sei die Kombination verboten, antwortete die Zulassungsbehörde; schließlich gelte sie als „Erkennungszeichen von rechtsextremistischen Gruppierungen“. Doch im konkreten Fall könne man nichts machen, weil das Fahrzeug vor einem Stichtag im Jahr 2020 zugelassen worden sei. Nur auf Wunsch des Halters werde die Nummer geändert – oder bei einer Abmeldung automatisch gesperrt.

„Vertrauen in behördliche Entscheidungen“

Bestandsschutz für den „Hitlercode“, wie die „HH 88“ auch genannt wird: Gibt es das wirklich? Jawohl, bestätigt das Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne). Das sei auch im Zulassungsrecht ein bewährtes Prinzip, die Bürger müssten „Vertrauen in behördliche Entscheidungen“ haben. Geregelt wurde das 2020, als die Landesregierung die Palette der verbotenen Kombinationen erweiterte. Bundesweit gesperrt waren bis dahin Buchstabenpaare wie KZ, SA, SS, HJ und NS, schon seit Jahrzehnten. Seither werden im Südwesten auch Buchstaben-Zahlen-Kombinationen wie „AH 18“, „AH 88“ oder eben „HH 88“ nicht mehr vergeben.

Mit der Verschärfung folgte das Verkehrsressort Empfehlungen des Landtags-Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Beim Kampf gegen Rechtsextremisten seien auch die Verkehrsbehörden gefragt, befand Hermann. Es sei „nicht hinnehmbar“, dass sie sich „amtlich Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen können“. Für vergebene Kennzeichen gelte zwar Bestandsschutz. Doch wenn es konkrete Hinweise auf einen „Verstoß gegen die guten Sitten“ gebe, lasse sich das Kennzeichen von Amts wegen ändern – etwa beim Verdacht auf „nationalsozialistisches Gedankengut“.

Keine Zahlen über Fälle von Aberkennung

Wie oft das seither vorgekommen ist, kann ein Sprecher Hermanns nicht sagen; dazu habe man keine Zahlen. Beim baden-württembergischen Landkreistag sind gar keine Fälle bekannt, in denen anrüchige Kennzeichen nachträglich entzogen wurden. Der Bestandsschutz könne sich eigentlich nur auf eine „geringe Anzahl von Fahrzeugen“ beziehen, meint ein Sprecher.

Im Fall des Stuttgarter Paares könnte es vielleicht doch noch eine Handhabe geben. Eine besondere Beobachtung hatte die Beifahrerin dem Landratsamt zunächst nicht mitgeteilt: Bei dem Motorradfahrer sei ihr auch ein „eisernes Kreuz“ aufgefallen – eine Tapferkeitsauszeichnung, die auch in der rechten Szene beliebt ist – als Ersatz für das verbotene Hakenkreuz.