Drohnen sind für die Polizei ein Graus. Foto: dpa

Drohnen über der JVA - der Alptraum schlechthin für die Polizei. Doch nicht nur Kriminelle können mit den Flugobjekten Schaden anrichten. Schon wird der Ruf nach einem Drohnen-Führerschein laut.

Hannover - Die Bundesländer wollen den Drohneneinsatz bei kriminellen Aktionen aktiv bekämpfen. Aufgeschreckt hat die Politik der fliegende Drogenschmuggel ins Gefängnis. Ein Mittel gegen die Gefahr könnten ein Drohnen-Führerschein oder Besitzkarten wie bei Waffen sein, erklärte der Sicherheitsexperte Helmut Spahn.

Eine Staatssekretärsrunde aus den Justizressorts aller Bundesländer soll am 5./6. Mai in Bremen nach Lösungen suchen, teilte das niedersächsische Justizministerium in Hannover mit. Aktuell sammeln die Länder ihre Erfahrungen im Umgang mit der Drohnengefahr. Dabei soll auch ein Bedarf für neue gesetzliche Regelungen ausgelotet werden.

Drohnen-Führerschein muss her

Die deutschen Behörden sind spätestens nach dem Fund einer mit Handy und Drogen beladenen Drohne in einer Haftanstalt in Hamburg alarmiert. Fachmann Spahn mahnte ein stärkeres Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Drohnenrisiken an. „Ich glaube, dass es sich um eine wachsende Bedrohung handelt“, sagte er. Denkbar wären ein Drohnen-Führerschein oder eine Besitzkarte wie bei Waffen. Einzellösungen führten kaum weiter. Spahn: „Da muss eine konzertierte Aktion her, da müssen alle an einem Strang ziehen.“

In Baden-Württemberg sieht man dagegen keinen Bedarf für zusätzliche Vorkehrungen. Es gebe längst umfassende Maßnahmen zur Vermeidung etwa von Würfen über Gefängnismauern, sagte ein Sprecher des Justizministers Rainer Stickelberger (SPD).

Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht auch das Justizministerium in NRW nicht. „Neue Technologien stellen den Justizvollzug permanent vor neue Herausforderungen“, sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). „Wir werden auch gerade im Umgang mit Drohnen intensiv die technische Entwicklung beobachten und unsere Sicherheitsvorkehrungen anpassen.“

In Schleswig-Holstein, Thüringen oder Sachsen sind den Justizministerien zufolge bislang keine Fälle bekannt, bei denen mit Drohnen verbotene Gegenstände in Gefängnisse brachten. Doch die Ministerien sind alarmiert. Die Problematik werde ernst genommen, die Vollzugsanstalten seien sensibilisiert, hieß es aus den Ministerien.

Spielwarenindustrie hat Problem erkannt

Die Spielwarenindustrie hat das Problem ebenfalls erkannt. „Es gibt tatsächlich schwarze Schafe“, sagte Ulrich Brobeil, Geschäftsführer des Deutschen Verbands der Spielwaren-Industrie (DVSI) in Nürnberg. Der Verband will zusammen mit dem Dachverband für unbemannte Luftfahrzeuge Beipackzettel entwerfen, die alle Nutzer aufklären und sensibilisieren sollen. Dabei gehe es auch um die Privatsphäre oder das Recht am eigenen Bild. „Im Luftverkehr gibt es bislang keine Unterscheidung zwischen Spielzeugen und Flugmodellen. Die wird früher oder später kommen“, meinte Brobeil.

In Niedersachsen und anderen Bundesländern wurden bereits sogenannte „drone tracker“ als mögliche Abwehrmittel rund um schützenswerte Anlagen oder Plätze von den Herstellern vorgestellt. Solche Geräte sollen den Luftraum etwa mittels Schall oder Wärmebild überwachen können. Es wäre möglich, Gefängnisse vollständig oder teilweise mit dieser Technik auszustatten, erklärte das Justizministerium in Hannover. Eine Entscheidung stehe derzeit aber nicht an.

Von der Konferenz Anfang Mai in Bremen werden keine konkreten Entscheidungen erwartet. „Das ist erst ein Erfahrungsaustausch“, sagte Behördensprecher Sven Billhardt von der Hamburger Justizbehörde, die das Thema für die Konferenz angemeldet hat. „Wir prüfen bauliche und technische Vorkehrungen.“

Die am 16. Dezember auf das Untersuchungsgefängnis in der Hamburger Innenstadt gestürzte Drohne war vom chinesischen Modell „Phantom 2“, ausgerüstet mit einer Minikamera. Sie trug ein Päckchen mit Mobiltelefon samt Zubehör, einen USB-Stick und zwei Gramm Marihuana.