In vielen deutschen Städten herrscht aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens dicke Luft. Foto: dpa-Zentralbild

Die EU-Kommission bemüht sich offenbar noch einmal um eine gütliche Einigung mit Deutschland bei den Stickoxidwerten – sie hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu einem Treffen eingeladen. Bleibt das ergebnislos, will Brüssel vor dem EuGH klagen.

Brüssel - Im Streit mit der EU-Kommission über die schlechte Luft in Ballungsgebieten bekommt die Bundesregierung eine letzte Chance. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde für den 30. Januar von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella zum Rapport eingeladen. Eigentlich hatte die EU-Kommission bereits Ende vergangenen Jahres wegen chronischen Überschreitens von EU-Grenzwerten für Stickoxide gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einreichen wollen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission machte deutlich, warum Brüssel jetzt doch noch einmal den Versuch einer gütlichen Einigung unternimmt: „Es geht um eine schwerwiegende und dringende Angelegenheit, und wir müssen mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden.“ Nicht nur Berlin ist betroffen. Insgesamt hat die Kommission zehn Länder im Blick, die seit Jahren gegen die EU-Luftreinhaltungsgesetze verstoßen. Auch gegen Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich laufen Verfahren.

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Laut einem Online-Portal verlangt die Kommission im Einladungsschreiben an Hendricks und die Fachminister der anderen neun EU-Länder, dass sie „neue verpflichtende Maßnahmen“ zur Senkung der Schadstoffbelastung in den Städten vorlegen, „die bislang noch nicht kommuniziert wurden“. Das heißt: Es dürfte nicht ausreichen, wenn Hendricks die Ergebnisse der verschiedenen Dieselgipfel vorträgt, bei denen Hilfen in Milliardenhöhe an Stuttgart und die anderen betroffenen Städte zum Einstieg in die E-Mobilität beschlossen wurden. Offensichtlich verlangt Brüssel drastische Schritte wie etwa Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, damit die Grenzwerte endlich eingehalten werden.

Das Bundesumweltministerium hält sich bei der Frage nach neuen Maßnahmen bedeckt. Ein Ministeriumssprecher sagte gegenüber unserer Zeitung: „Wir werden in Brüssel unter anderem über unser neues Sofortprogramm ,Saubere Luft‘ berichten, verbunden mit der Hoffnung, dass die Kommission diese Bemühungen anerkennt.“

Seit Jahren rügt die Kommission Verstöße und fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Da immer noch an vielen Tagen im Jahr die Grenzwerte überschritten werden, hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In Deutschland sind 28 Städte und Regionen betroffen – darunter Stuttgart, Berlin, Düsseldorf sowie die Region Worms, Frankenthal und Ludwigshafen. Ein Verfahren vor dem EuGH würde Jahre dauern. Bei einer Verurteilung müsste die Bundesregierung nicht nur für Abhilfe sorgen, es würden auch Strafzahlungen in unbekannter Höhe fällig.

Auch die Umwelthilfe setzt die Bundesregierung unter Druck

In Sachen Luftqualität steht die Bundesregierung noch an anderer Front unter Druck: Am 22. Februar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Klagen der Deutschen Umwelthilfe auf Fahrverbote in den betroffenen Städten. Dabei geht es um die Frage, ob die Kommunen Fahrverbote erlassen können, ohne dass es dafür eine Bundesregelung gibt. Es ist möglich, dass die Richter in Leipzig am 22. Februar bereits das Urteil verkünden.

Vor allem der Verkehr wird für die hohen Stickstoffoxid-Konzentrationen in den Innenstädten verantwortlich gemacht. Es heißt, 40 Prozent des Stickoxid-Ausstoßes gehen auf das Konto des Verkehrs. 80 Prozent der Stickoxid-Emissionen durch den Verkehr werden Dieselfahrzeugen zugeschrieben. Zu hohe Stickoxid-Konzentrationen sollen der Grund dafür sein, dass jedes Jahr rund 70 000 Menschen EU-weit vorzeitig sterben. Das ist ein Vielfaches der Opfer von tödlichen Verkehrsunfällen.