Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen: Die krankheitsbedingte Kündigung eines Ehepaars ist unwirksam. Geschäftsführer Harms erläutert, wie das Unternehmen damit umgeht.
Die Drogeriemarktkette dm hat vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen: Das Gericht erklärte am Freitag die Kündigung eines Ehepaars für unwirksam. Den Kündigungsschutzklagen der Eheleute wurde damit stattgegeben, ihre Arbeitsverhältnisse bestehen fort.
dm hatte ihnen aufgrund längerer Krankheitsphasen gekündigt. Das Gericht wendet jedoch ein, dass es der Arbeitgeber im Vorfeld insbesondere versäumt hätte, ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Kein Eingliederungsmanagement vor der Kündigung
Dieses Verfahren muss im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung durchgeführt werden. Hierbei soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und welche Maßnahmen innerhalb des Betriebes durchgeführt werden können, um eine Arbeitsunfähigkeit künftig zu verhindern. dm habe zwar in der Vergangenheit solche Verfahren durchgeführt, „jedoch nicht im maßgeblichen Zeitraum vor Ausspruch der Kündigung“, sagte ein Sprecher des Gerichts unserer Zeitung.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil geht den Parteien in ausführlicher Fassung in den nächsten Wochen zu. Der Arbeitgeber hat danach einen Monat Zeit, beim Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen. Das Unternehmen lässt den Fortgang offen: „Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen, die wir natürlich respektieren“, sagte Personalgeschäftsführer Christian Harms unserer Zeitung. „Wir warten jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung und werden sie intern bewerten – dann entscheiden wir, wie wir weiter verfahren.“
Auch die Hinweise des Gerichts während der Verhandlung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement „werden wir prüfen und schauen, was wir da in unseren Abläufen verbessern können“. Allerdings mache er da „ein paar Fragezeichen“, nachdem zwei BEM-Verfahren pro Person bei dem Ehepaar „bereits erfolglos abgeschlossen wurden“. Wenn es da neue Erkenntnisse gebe, wie viele dieser Verfahren in welchem Zeitraum nötig seien, „dann gucken wir uns die an“.
Solidaritätsaktion mit 120 Beteiligten
Die Gewerkschaft Verdi hatte anlässlich des Gerichtstermins zu einer Solidaritätsaktion aufgerufen, an der sich nach Auskunft beider Seiten etwa 120 Menschen auch aus anderen Unternehmen beteiligten, weil sie im Rahmen der Tarifrunde des Einzelhandels stattfand. „Das Gericht hat deutlichste Hinweise zu zahlreichen Punkten gegeben, wonach die Kündigungen keine rechtliche Grundlage haben“, sagte der Gewerkschaftssekretär Robin Weller erfreut.
Mehrere Kündigungen in der Warenkommissionierung
Nach Verdi-Angaben sind die zwei Eheleute 17 beziehungsweise zwölf Jahre bei dm beschäftigt und haben drei Kinder im Alter zwischen acht und 18 Jahren. Tätig seien sie im Verteilzentrum im badischen Waghäusel, wo die Leitung besonders rigoros vorgehe. 16 Beschäftigte seien nach Betriebsratsangaben schon krankheitsbedingt entlassen worden – vor allem Angestellte in der Warenkommissionierung im höheren Alter sowie mit längeren Zugehörigkeiten von 14 Jahren und mehr.
Harms zeigt sich davon überrascht. „Wir stehen mit Verdi wie mit unseren Betriebsräten eigentlich im regelmäßigen Austausch – da ist mir von einer Häufung nichts zu Ohren gekommen.“ Bei dem Thema sei man in der Regel sensibel. „Ich unterstelle, dass es zu mir gedrungen wäre, wenn dem so wäre.“ Er sei gespannt auf den weiteren Austausch.
„Selbstverständlich kommt es hin und wieder zu Trennungen“
Am Standort Waghäusel arbeiteten mehr als 1000 dm-Mitarbeiter und in ganz Deutschland mehr als 50 000. „Selbstverständlich kommt es da hin und wieder zu Trennungen, die nicht vom Mitarbeiter ausgehen“ – wenn auch nicht so oft im Vergleich zu anderen Unternehmen, die er kenne, sagt Harms. „Aber natürlich kommt es bei uns auch vor, ganz klar.“ Womöglich stelle es sich „Externen“ anders dar, „weil sie im Moment noch ein paar andere Themen auf der Agenda haben, die sie in dem Fahrwasser mit pushen wollen“.
dm ist nicht im Arbeitgeberverband – spornt dies Verdi an?
Gemeint ist nicht nur die Mobilisierung durch Verdi in der Tarifrunde. Vielmehr ist die Drogeriemarktkette nicht im Arbeitgeberverband und hat auch keinen Anerkennungstarifvertrag. „Was wir haben, ist aus unserer Sicht und der Sicht von Arbeitswissenschaftlern sogar noch besser“, sagt der Arbeitsdirektor Harms. „Wir sichern unseren Mitarbeitern in jedem einzelnen Arbeitsvertrag die Leistungen aus den Tarifverträgen des Einzelhandels im jeweiligen Tarifgebiet als Mindestleistung zu.“ Dies sei Verdi „offensichtlich ein Dorn im Auge – warum auch immer, denn im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen im Einzelhandel zahlen wir ja mindestens Tarif“.
Vielleicht ließen sich die erfolgreichsten Unternehmen, die regelmäßig zu den Arbeitgebern mit der größten Mitarbeiterzufriedenheit gehören, von der Gewerkschaft besser für eigene Zwecke vermarkten. „Auf jeden Fall scheint es da sportliche Interessen zu geben, die festgefahrenen Tarifverhandlungen auf andere Art und Weise zu befeuern.“ Daher finde er es auch „nicht so konstruktiv, so ein Verfahren auf dem Rücken von zwei Mitarbeitern auszutragen“, meint Harms.
Verdi reagiert nüchtern auf die Vorhaltungen von dm: „Den Vorwurf der Instrumentalisierung der Beschäftigten weisen wir zurück“, betont Weller. „Es scheint, als wolle sich der Arbeitgeber derzeit nicht kritisch mit den Problemen im Verteilzentrum Waghäusel auseinandersetzen.“