Das Stuttgarter Landgericht hat einen 28 Jahre alten Mann wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen Drogenhandels zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der drogenkranke Angeklagte hatte am vergangenen Ostersonntag eine Tankstelle im Nürtinger Ortsteil Neckarhausen überfallen. Vor Gericht legte der zuletzt arbeitslose Mann ein umfangreiches Geständnis ab.

Stuttgart/Nürtingen - Das Stuttgarter Landgericht hat einen 28 Jahre alten Mann wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen Drogenhandels zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der drogenkranke Angeklagte hatte am vergangenen Ostersonntag eine Tankstelle im Nürtinger Ortsteil Neckarhausen überfallen. Vor Gericht legte der zuletzt arbeitslose Mann ein umfangreiches Geständnis ab.

Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten passen eigentlich nicht zu ihm", sagte der Vorsitzende Richter Heinz Layher. Der bisher nicht vorbestrafte Bursche war erst vor gut einem Jahr mit Drogen in Kontakt gekommen und hatte zum Einstieg gleich Heroin genommen. Bis zu seiner Kündigung 2008 hatte er als Vermögensberater gearbeitet.

Weil er mit der Qualität der Drogen, die er sich zu Beginn in Kirchheim/Teck besorgt hatte, nicht zufrieden war, fuhr er knapp ein Dutzend Mal selbst nach Holland, um für Nachschub zu sorgen. "Ein sogenannter Konsumdealer", so der Richter. Zwei Drittel des Heroins spritzte sich der intelligente und gepflegte Mann selbst, den Rest verkaufte er, um seinen Konsum zu finanzieren.

Als ihm ein Kunde die Bezahlung des Rauschgifts schuldig blieb, geriet der 28-Jährige in Geldnöte, die er mit dem Überfall auf die Tankstelle lösen wollte. Mit einem Messer bewehrt und mit Wollmütze und Schal maskiert, erbeutete er am Ostersonntag knapp 1200 Euro und Zigaretten im Wert von 500 Euro. Kurz danach fuhr er nach Holland zum Drogenkauf. Weil der Mann aber vor Jahren just in besagter Tankstelle gejobbt hatte und er bei den Drogenfahndern bekannt war, wurde er schnell identifiziert. Schon am Ostermontag nahm die Polizei den Angeklagten fest.

Mit dem Urteil blieben die Richter knapp unter dem Strafantrag des Anklägers, der sechs Jahre gefordert hatte.